Zu den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlung gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren geeignet ist, hängt vom Objekt ab, nicht von der Vorliebe des Bewertenden.
Vergleichswertverfahren #
Der Wert wird aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen hinreichend ähnlicher Objekte abgeleitet, mit Anpassungen für die Unterschiede. Es ist das naheliegende Verfahren für Eigentumswohnungen und für standardisierte Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern genügend geeignete Vergleichsfälle vorliegen. Die Qualität steht und fällt mit der Vergleichbarkeit: gleiche Lagequalität, ähnliches Baujahr, ähnliche Fläche, ähnlicher Zustand.
Ertragswertverfahren #
Hier steht der nachhaltig erzielbare Ertrag im Mittelpunkt, bereinigt um Bewirtschaftungskosten und kapitalisiert über die Restnutzungsdauer. Das Verfahren ist einschlägig für vermietete Objekte und Renditeimmobilien, etwa ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Eigentumswohnung. Bestehende Mietverhältnisse, ihre Laufzeit und ihre Höhe sind hier keine Nebensache, sondern die zentrale Rechengröße.
Sachwertverfahren #
Der Wert ergibt sich aus dem Bodenwert zuzüglich der Herstellungskosten der baulichen Anlagen, gemindert um Alterswertminderung, und anschließend an den Markt angepasst. Es kommt vor allem bei eigengenutzten Objekten mit individueller Bauweise zum Einsatz, für die kaum belastbare Vergleichsfälle existieren.
In der Praxis wird häufig ein Verfahren führend gerechnet und ein zweites zur Plausibilisierung herangezogen. Wenn zwei unabhängige Wege auf ein ähnliches Ergebnis führen, ist das Ergebnis belastbarer. Weichen sie stark voneinander ab, ist das ein Befund, dem man nachgeht, statt ihn zu mitteln.