Auf Objektebene sind es spezifische Merkmale, die eine Bewertung in die eine oder andere Richtung lenken.
Baujahr, Sanierungsstand und energetischer Zustand: Hierbei geht es um die Fenster, die Heizung, das Dach, die Leitungen und die Dämmung. Der Energieausweis hat sich als wertbestimmendes Kriterium etabliert, da zukünftige Sanierungskosten von Käufern direkt in den Kaufpreis eingepreist werden.
Grundriss und Nutzbarkeit: Der Zimmerzuschnitt, die Zahl der Bäder, die Anordnung von Küche und Balkon sowie die Barrierearmut sind entscheidend. Ein Aufzug ab dem dritten Obergeschoss ist in Altbauten ein starker Pluspunkt.
Außenanlagen und Zubehör: Balkon, Loggia, Terrasse, Gartenanteil, Stellplatz oder Garage sind in innerstädtischer Lage überdurchschnittlich wertrelevant, da sie extrem knapp sind.
Wohnungseigentum im Besonderen: Der Miteigentumsanteil, die Teilungserklärung und Sondernutzungsrechte sind rechtliche Grundlagen. Ebenso wichtig sind die Höhe der Instandhaltungsrücklage, beschlossene oder absehbare Sanierungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Eine bevorstehende Sonderumlage kann eine Wohnung im Preis spürbar drücken und muss in der Bewertung berücksichtigt werden.
Bei Stadthäusern: Hier kommen der Grundstückszuschnitt, die Bebauungsmöglichkeiten, die Reihenhaus- oder Doppelhaussituation, der Zustand der Bausubstanz, die Beschaffenheit des Kellers und mögliche Ausbaureserven hinzu.
Bei vermieteten Anlageobjekten: Hier rückt die Ertragsseite in den Fokus. Wir analysieren die aktuellen Mieten und ihren Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die Restlaufzeiten und die Bonität der Mietverhältnisse, den Leerstand sowie die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Wir prüfen, ob und wann Mieten angepasst werden können. Mieten behandeln wir dabei ausschließlich als Ertragsfaktor der Bewertung.
Rechtliche Belastungen: Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurecht und Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs verändern den Wert unabhängig vom baulichen Zustand.