Der Begriff Verkehrswert ist gesetzlich definiert. Nach § 194 BauGB wird er durch den Preis bestimmt, der zum maßgeblichen Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre. Diese Definition enthält bereits die vier Prüfebenen jeder seriösen Bewertung: Recht, Substanz, Beschaffenheit und Lage.
Eine Marktwerteinschätzung arbeitet mit derselben Zielgröße, jedoch mit einer geringeren Prüftiefe. Sie stützt sich auf Ihre Angaben, auf öffentlich verfügbare Daten und auf unsere spezifische Marktkenntnis im Heideviertel. Sie ist schnell, kostenfrei und für Ihre eigene Entscheidungsfindung in den allermeisten Fällen völlig ausreichend.
Ein Verkehrswertgutachten ist eine kostenpflichtige, schriftlich begründete Wertermittlung mit einer Ortsbesichtigung, einer detaillierten Aktenauswertung und einer lückenlos dokumentierten Herleitung. Es wird erstellt, wenn ein Wert gegenüber Dritten absolut belastbar sein muss. Typische Anlässe für ein solches Gutachten sind Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen, betreuungs oder nachlassgerichtliche Verfahren sowie Auseinandersetzungen mit Behörden.
Die praktische Reihenfolge ist fast immer dieselbe. Zunächst folgt die kostenlose Einschätzung, um überhaupt eine Größenordnung zu erhalten. Falls der Anlass es verlangt, schließt sich das Gutachten an. Wir sagen Ihnen im Ergebnis der Ersteinschätzung offen, ob Ihr persönlicher Anlass ein formelles Gutachten erfordert oder ob Sie sich diese Kosten sparen können.