Zu den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlung zählen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Wahl des richtigen Verfahrens richtet sich nach der Objektart und den verfügbaren Marktdaten. Es handelt sich dabei nicht um eine Geschmacksfrage, sondern um eine gesetzlich und normativ vorgegebene Systematik.
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen hinreichend ähnlicher Objekte ab. Es ist das naheliegende und präziseste Verfahren für Eigentumswohnungen und für Grundstücke, sofern genügend passende Vergleichsfälle vorliegen. Die Qualität dieses Verfahrens hängt maßgeblich daran, ob die Vergleichsobjekte in Lage, Größe, Baujahr und Zustand wirklich mit Ihrem Objekt vergleichbar sind.
Das Ertragswertverfahren stellt den nachhaltig erzielbaren Ertrag in den Mittelpunkt. Es kommt bei vermieteten Objekten und Renditeobjekten zum Einsatz, etwa bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus oder einer als Kapitalanlage gehaltenen Wohnung. Hier wird berechnet, wie viel ein Käufer für die zukünftigen Mieteinnahmen unter Berücksichtigung des Liegenschaftszinses investieren würde.
Das Sachwertverfahren entwickelt den Wert aus den Herstellungskosten der baulichen Anlagen, abzüglich der Alterswertminderung, zuzüglich des Bodenwertes. Der typische Anwendungsfall ist das eigengenutzte Ein oder Zweifamilienhaus, insbesondere dann, wenn es individuell gebaut wurde und passende Vergleichsverkäufe in der Umgebung fehlen.
In der Praxis wird häufig ein Verfahren als führend gewählt und durch ein zweites Verfahren plausibilisiert. Wenn die Ergebnisse der beiden Verfahren weit auseinanderliegen, handelt es sich nicht um einen Rechenfehler, sondern um einen wertvollen Hinweis auf eine Besonderheit des Objekts, die in der Argumentation erklärt werden muss.