Der Wert einer Immobilie in Ledeburg ist kein Schätzwert, sondern ein Rechenweg. Entscheidend ist deshalb nicht die Zahl am Ende, sondern die Frage davor: Welches der normierten Verfahren bildet das Marktgeschehen für genau dieses Objekt ab, und welche Daten tragen diese Wahl? Diese Seite erklärt die Verfahrenswahl, die amtliche Datengrundlage und die Unterlagen, die Eigentümerinnen und Eigentümer dafür bereitstellen müssen.
Ledeburg liegt im Nordwesten Hannovers und gehört zum Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken. Der Bestand besteht überwiegend aus Ein- und Reihenhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern. Für diesen Objektmix führen in der Praxis drei Wege zum Verkehrswert, und die Reihenfolge ist nicht beliebig.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) gilt seit dem 1. Januar 2022 und beschreibt Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren als die normierten Verfahren der Wertermittlung. Die Wahl richtet sich nach Objektart, Nutzung und Datenlage, nicht nach dem gewünschten Ergebnis. Häufig rechnet man ein zweites Verfahren ergänzend zur Plausibilisierung mit.
| Objekt in Ledeburg | Typische Lage der Daten | Führendes Verfahren |
|---|
| Reihenhaus, Doppelhaushälfte | ausreichend beurkundete Kauffälle im Stadtteil | Vergleichswertverfahren |
| freistehendes Einfamilienhaus, individuell | wenige oder unpassende Vergleichsfälle | Sachwertverfahren mit Sachwertfaktor |
| vermietetes Mehrfamilienhaus | Ertrag steht im Vordergrund | Ertragswertverfahren |
| Eigentumswohnung, selbst genutzt | Kauffälle vergleichbarer Einheiten | Vergleichswertverfahren |
Vergleichswertverfahren: wenn die Kauffalldichte trägt #
Das Vergleichswertverfahren setzt genügend tatsächlich realisierte und hinreichend ähnliche Verkäufe voraus. Verglichen wird nicht nur die Wohnfläche, sondern Grundstücksgröße und Zuschnitt, Baujahr, Gebäudeart, baulicher und energetischer Zustand, Ausstattungsstandard, Modernisierungsstand, Mikrolage innerhalb Ledeburgs sowie Rechte und Belastungen des Grundstücks.
Ein Reihenhaus ist deshalb nicht schon dann vergleichbar, wenn die Quadratmeterzahl passt. Abweichungen bei Anbauten, Stellplätzen, Bauzustand oder Sanierungsstand müssen durch Zu- und Abschläge sachgerecht abgebildet werden.
Ob die Kauffalldichte im Stadtteil überhaupt reicht, lässt sich an Angebotsanzeigen nicht ablesen. Maßgeblich sind beurkundete Kaufverträge aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Reichen die Fälle nicht, ist das ein methodisches Ergebnis und kein Mangel der Bewertung: Dann führt ein anderes Verfahren.
Sachwertverfahren: wenn Vergleichsfälle fehlen #
Fehlen geeignete Vergleichsfälle, steht bei selbst genutzten Ein- und Reihenhäusern das Sachwertverfahren im Vordergrund. Bodenwert und der Wert der baulichen Anlagen werden getrennt ermittelt. In die Berechnung fließen Bodenrichtwert und objektspezifische Grundstücksmerkmale, Regelherstellungskosten, Bruttogrundfläche und Gebäudeart, Baujahr und wirtschaftliche Restnutzungsdauer, Alterswertminderung, Modernisierungen und besondere Bauteile sowie Baumängel und Bauschäden.
Der rechnerische Sachwert ist noch kein Verkehrswert. Erst der Sachwertfaktor überträgt die allgemeine Marktlage auf das Ergebnis. Dieser Faktor wird aus den Marktdaten des Gutachterausschusses abgeleitet und muss zum Bewertungsstichtag, zur Objektart und zur Größenordnung passen. Wer ihn frei wählt, verlässt die Methode.
Ertragswertverfahren: bei vermieteten Objekten #
Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus zählt, was das Objekt nachhaltig erwirtschaftet. Berücksichtigt werden die vertraglich und marktüblich erzielbaren Erträge, die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, der Bodenwert, die Restnutzungsdauer und der objektspezifische Liegenschaftszinssatz. Auch dieser Zinssatz ist keine frei gewählte Renditeerwartung, sondern wird aus den veröffentlichten Daten des Gutachterausschusses abgeleitet und auf seine Eignung für das konkrete Objekt geprüft.