Wer in Linden-Mitte bewerten lässt, bewertet fast immer Bestand aus der Gründerzeit: Vorderhaus, Seitenflügel, Hinterhaus, oft aufgeteilt in Eigentumswohnungen, häufig mit laufenden Mietverträgen und einer Modernisierungsgeschichte, die sich über Jahrzehnte in Etappen vollzogen hat. Genau diese drei Eigenschaften entscheiden über das Verfahren, über die zu prüfenden Faktoren und über die Unterlagen, die der Eigentümer beibringen muss. Die folgende Darstellung beschreibt, wie eine Bewertung hier methodisch zustande kommt.
Linden-Mitte gehört zum Stadtbezirk Linden-Limmer der Landeshauptstadt Hannover. Für die Wertermittlung ist diese Einordnung nur der Ausgangspunkt: maßgeblich sind die Bodenrichtwertzone des Grundstücks, der bauliche Zustand des konkreten Gebäudeteils und die rechtliche Situation am Objekt.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 kennt drei normierte Verfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Die Wahl folgt nicht dem Gebäudetyp, sondern der Frage, woraus ein typischer Marktteilnehmer den Wert ableitet und für welche dieser Größen belastbare Daten vorliegen. Mehrere Verfahren nebeneinander sind zulässig und im Altbau oft sinnvoll.
| Objektsituation | Regelmäßig führendes Verfahren | Was das Ergebnis trägt |
|---|
| Gründerzeit-Mehrfamilienhaus, vermietet | Ertragswertverfahren | nachhaltig erzielbarer Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer |
| Aufgeteilte Eigentumswohnung, bezugsfrei | Vergleichswertverfahren | ausreichend viele vergleichbare Kauffälle, Zu- und Abschläge für Lage im Haus, Zuschnitt, Zustand |
| Vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage | Vergleichswert, ertragswertgestützt plausibilisiert | Vertragsmiete, Anpassungsspielraum, Hausgeldbelastung |
| Wohn- und Geschäftshaus mit Gewerbe im Erdgeschoss | Ertragswertverfahren, nach Nutzungsarten getrennt | Vertragslaufzeiten, Leerstandsrisiko, Instandhaltungsverteilung |
| Objekt ohne belastbare Vergleichs- oder Ertragsdaten | Sachwertverfahren, meist zur Plausibilisierung | Bodenwert plus Herstellungswert, gealtert und marktangepasst |
Die eigentliche Arbeit liegt zwischen den Schritten: Objekt- und Rechtsdaten erfassen, Bodenwert aus der zutreffenden Zone ableiten, Restnutzungsdauer über den Modernisierungsgrad bestimmen, das Verfahren rechnen und das Ergebnis mit einer zweiten Größe gegenprüfen. Eine reine Online-Eingabe kann diesen Ablauf anstoßen, aber weder einen undokumentierten Sanierungsstau noch einen atypischen Mietvertrag abbilden.