Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) kennt drei anerkannte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Welches im Vordergrund steht, folgt aus Objektart, Nutzung und Datenlage, nicht aus Gewohnheit. In der Praxis wird das führende Verfahren häufig durch ein zweites plausibilisiert.
| Objekt in Linden-Nord | Führendes Verfahren | Tragende Datengrundlage |
|---|
| Eigentumswohnung im Altbau, selbst genutzt oder bezugsfrei | Vergleichswertverfahren | Beurkundete Kauffälle, Wohnungsmerkmale, Teilungserklärung |
| Vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage | Vergleichswert, plausibilisiert über den Ertrag | Kauffälle plus Mietvertrag und Bewirtschaftungskosten |
| Gründerzeitliches Mehrfamilienhaus | Ertragswertverfahren | Reinertrag, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer, Bodenwert |
| Wohn- und Geschäftshaus mit Gewerbe im Erdgeschoss | Ertragswertverfahren, getrennt nach Nutzungsart | Mieten je Nutzung, Laufzeiten, Leerstandsrisiko |
| Objekt ohne brauchbare Vergleichsfälle oder mit atypischem Zuschnitt | Sachwertverfahren | Herstellungskosten, Alterswertminderung, Sachwertfaktor |
Vergleichswertverfahren: der Normalfall für Wohnungen #
Beim Vergleichswertverfahren zählt, was für hinreichend ähnliche Objekte tatsächlich gezahlt wurde. Maßgeblich sind beurkundete Transaktionen, nicht Angebotspreise aus Portalen. Der Gutachterausschuss führt nach § 195 BauGB eine Kaufpreissammlung aus allen beurkundeten Kaufverträgen; sie ist die Datengrundlage für Vergleichswerte.
Ein Vergleich trägt nur, wenn die Abweichungen sauber angepasst werden. Im Linden-Norder Altbau sind das vor allem Wohnfläche und Zuschnitt, Geschoss und Erreichbarkeit, die Lage im Vorderhaus, Seitenflügel oder Hinterhaus, Balkon oder nutzbare Hoffläche, Belichtung und Ausrichtung, der Modernisierungsstand von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, der vermietete oder bezugsfreie Zustand sowie Miteigentumsanteil und Sondernutzungsrechte. Eine unsanierte Erdgeschosswohnung zur Straße und eine modernisierte Hofwohnung im Obergeschoss sind auch bei gleicher Fläche keine unmittelbaren Vergleichsfälle.
Ertragswertverfahren: für Mehrfamilienhäuser und vermietete Bestände #
Das Ertragswertverfahren stellt den nachhaltig erzielbaren Reinertrag in den Mittelpunkt. Eingangsgrößen sind die marktüblich erzielbaren Mieten, die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, der Bodenwert, die Restnutzungsdauer und ein marktgerechter Liegenschaftszinssatz. Entscheidend ist das Wort nachhaltig: Zu prüfen sind Staffel- und Indexvereinbarungen, Laufzeiten, Leerstände, Mietverhältnisse unter Marktniveau und aufgeschobene Instandhaltung.
In den gemischt genutzten Häusern entlang der Geschäftsachse muss zwischen Wohn- und Gewerbeflächen getrennt gerechnet werden. Ein hoher aktueller Gewerbeertrag mit kurzer Restlaufzeit trägt weniger Wert als eine niedrigere, aber stabile Wohnnutzung. Ein hoher Ertrag allein ist kein hoher Wert, sondern zunächst eine Frage nach dem Risiko dahinter.
Sachwertverfahren: für die Ausnahmefälle #
Das Sachwertverfahren setzt an den Herstellungskosten der baulichen Anlagen an, zieht die Alterswertminderung ab, addiert den Bodenwert und passt das Ergebnis über einen Sachwertfaktor an den örtlichen Markt an. Für typische Altbauwohnungen in Linden-Nord ist es selten das führende Verfahren. Bedeutung gewinnt es bei eigengenutzten Häusern, ungewöhnlichen Gebäudekonstellationen oder wenn schlicht zu wenige geeignete Vergleichsfälle vorliegen. Bei einem gründerzeitlichen Zinshaus bleibt die Ertragsfähigkeit trotzdem der zentrale Prüfpunkt, weil ein rein technischer Gebäudewert die Sicht typischer Marktteilnehmer nicht abbildet.