Häuser #
Bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern zählen Wohnfläche, Grundstück, Baujahr, Bauweise und Modernisierungsstand, dazu die Nutzbarkeit des Grundrisses, die Nebenflächen und der Pflegezustand von Gebäude und Außenanlagen.
Ein Altbau ist deshalb nicht automatisch weniger wert als ein Neubau. Entscheidend ist, welche Bauteile erneuert wurden, ob Dach, Fenster, Heizung und Leitungen auf einem aktuellen Stand sind und wie gut der Grundriss heutigen Wohnanforderungen entspricht. Ein Haus mit erneuerter Gebäudehülle kann besser dastehen als ein jüngeres Objekt mit aufgeschobener Instandhaltung.
Eigentumswohnungen #
Neben Wohnfläche, Zimmerzahl, Etage und Ausstattung wirkt bei einer Eigentumswohnung immer auch das Gesamtgebäude: der Zustand des Gemeinschaftseigentums, bereits beschlossene Maßnahmen, die Instandhaltungsrücklage, die Höhe des Hausgelds und mögliche Sondernutzungsrechte.
Bewertungsrelevant sind außerdem Balkon oder Terrasse, Aufzug, Stellplatz, Kellerraum, Belichtung und die Lage der Wohnung im Haus. Für eine vertiefte Einschätzung helfen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der Eigentümerversammlungen, weil dort steht, was auf die Gemeinschaft noch zukommt.
Grundstücke #
Bei Grundstücken trägt die Fläche allein keinen Wert. Zuschnitt, Erschließung, das zulässige Maß der Bebauung, Rechte und Belastungen sowie die konkrete Lage entscheiden darüber, was sich mit der Fläche überhaupt anfangen lässt.
Amtliche Bodenrichtwerte für Niedersachsen sind über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NI einsehbar. Sie sind durchschnittliche Lagewerte und ein möglicher Ausgangspunkt, ersetzen aber keine individuelle Grundstücksbewertung: Ihr Grundstück kann in Zuschnitt, Erschließung oder zulässiger Bebauung deutlich vom Richtwertgrundstück abweichen.