Wohnhäuser und Eigentumswohnungen #
Bei Wohnimmobilien betrachten wir Wohnfläche, Grundstück, Baujahr, Grundriss, Ausstattung und Modernisierungsstand. Hinzu kommen der Zustand von Dach, Fenstern, Leitungen und Heizung sowie die energetischen Eigenschaften des Gebäudes.
In Nordhafen ist außerdem die unmittelbare Nachbarschaft wichtig. Gewerblicher Verkehr, Betriebszeiten, Lärm oder andere Immissionen können die Wohnqualität beeinflussen. Eine ruhigere Lage oder ein attraktiver Bezug zum Kanal kann positiv wirken, wird aber stets anhand der tatsächlichen Situation beurteilt.
Bei Eigentumswohnungen fließen zusätzlich der Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte, der Zustand des Gemeinschaftseigentums, Rücklagen und erkennbare Sonderumlagen in die Einordnung ein.
Vermietete Wohn- und Mischobjekte #
Bei vermieteten Immobilien steht die nachhaltige Ertragskraft im Mittelpunkt. Wir prüfen bestehende Mietverhältnisse, Vertragslaufzeiten, Indexierungen, Leerstände, nicht umlagefähige Kosten und den Zustand der vermieteten Flächen.
Wohn- und Gewerbeanteile eines gemischt genutzten Gebäudes werden getrennt betrachtet. Mietdaten dienen dabei ausschließlich als Eingangsgröße der Ertragswertermittlung. Entscheidend ist nicht eine aktuell inserierte Wunschmiete, sondern welcher Ertrag unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen dauerhaft erzielbar erscheint.
Gewerbeimmobilien und Hallen #
Bei Hallen, Werkstätten, Lagerflächen und Betriebsgebäuden reicht die Nutzfläche als Bewertungsmaßstab nicht aus. Wertrelevant sind unter anderem:
- lichte Höhe, Stützenraster und Bodenbelastbarkeit
- Tore, Rampen und ebenerdige Andienung
- Rangier-, Wende-, Lade- und Stellflächen
- Zufahrtsbreiten und Erreichbarkeit für den vorgesehenen Verkehr
- Wärmeversorgung, Strom und weitere Medienanschlüsse
- Zustand von Dach, Fassade und technischer Gebäudeausrüstung
- Büro-, Sozial- und Nebenflächen
- Brandschutz, genehmigte Nutzung und Drittverwendungsfähigkeit
Eine betriebsspezifische Ausstattung kann wertvoll sein, wenn sie auch für andere Nutzer geeignet ist. Ist sie nur für einen engen Betriebszweck verwendbar, können Anpassungs- oder Rückbaukosten den Marktwert begrenzen.
Bebaute und unbebaute Grundstücke #
Bei Grundstücken zählt nicht allein die Fläche. Entscheidend ist, welche Nutzung rechtlich zulässig, technisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir berücksichtigen deshalb Zuschnitt, Erschließung, Zufahrt, Baulasten, Dienstbarkeiten, vorhandene Bebauung und mögliche Einschränkungen des Baugrunds.
Eine nur theoretisch mögliche Umnutzung wird nicht als gesicherter Wertvorteil angesetzt. Zunächst ist zu prüfen, ob sie planungsrechtlich zulässig, genehmigungsfähig und wirtschaftlich realisierbar ist.