Für eine belastbare Bewertung müssen objektspezifische Merkmale berücksichtigt werden: Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, energetische Eigenschaften, Rechte und Belastungen sowie die konkrete Mikrolage (Quelle: Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV). In der Praxis wirken vor allem diese Punkte:
Fläche und Zuschnitt. Wohnfläche, Nutzfläche und Grundstücksgröße bilden das Gerüst. Beim Grundstück zählt zusätzlich der Zuschnitt: teilbare oder nachverdichtbare Grundstücke werden anders bewertet als schmale Handtuchgrundstücke.
Baujahr und baulicher Zustand. Dach, Fenster, Fassade, Heizung, Elektrik und Leitungen haben unterschiedliche Lebensdauern. Ein 1968 errichtetes Haus mit erneuertem Dach und neuer Heizung liegt deutlich über demselben Haus im Originalzustand.
Energetische Eigenschaften. Energieausweis, Dämmstandard, Heizungsart und Alter der Wärmeerzeugung sind längst preisbildend. Käuferinnen und Käufer rechnen absehbare Sanierungskosten heute in ihr Gebot ein.
Ausstattung und Grundriss. Bäder, Böden, Fenster, Barrierefreiheit, Stellplatz oder Garage, Balkon, Terrasse, Keller und Dachausbau. Ebenso der Grundriss selbst: Zimmerzahl, Schnitt und Belichtung.
Rechte und Belastungen. Wege- und Leitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurecht, Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs, Denkmalschutz oder Erhaltungssatzungen. Solche Punkte verändern den Wert erheblich und werden bei schnellen Onlinerechnern regelmäßig übersehen.
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Miteigentumsanteil, Höhe der Instandhaltungsrücklage, beschlossene und anstehende Maßnahmen, Hausgeld und Sondernutzungsrechte.