Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt die Grundsätze der Wertermittlung und beschreibt insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welcher Ansatz für ein Objekt in Seelhorst geeignet ist, hängt von der Immobilienart, der Nutzung und der verfügbaren Datengrundlage ab.
Vergleichswertverfahren #
Beim Vergleichswertverfahren wird das Objekt mit tatsächlich veräußerten Immobilien verglichen, die hinsichtlich Lage, Art, Größe, Zustand und weiteren Merkmalen möglichst ähnlich sind. Das Verfahren eignet sich häufig für Eigentumswohnungen sowie für vergleichbare Reihenhäuser oder Doppelhaushälften.
Unterschiede zwischen den Vergleichsobjekten müssen durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Angebotspreise aus Immobilienportalen sind keine belegten Kaufpreise. Sie zeigen, mit welcher Forderung ein Objekt angeboten wurde, nicht zu welchem Preis der Eigentumsübergang tatsächlich erfolgt ist.
Ertragswertverfahren #
Beim Ertragswertverfahren steht der nachhaltig erzielbare Ertrag im Mittelpunkt. Es kommt insbesondere bei vermieteten Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und anderen renditeorientiert genutzten Immobilien in Betracht.
Zu den relevanten Faktoren gehören die Mieterträge, nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, mögliche Mietausfälle, die Restnutzungsdauer und der für die Bewertung angesetzte Liegenschaftszinssatz. Auch die Bedingungen bestehender Mietverträge können sich auf das Ergebnis auswirken.
Sachwertverfahren #
Beim Sachwertverfahren werden der Bodenwert und der Wert der baulichen Anlagen zunächst getrennt betrachtet. Alter, Zustand und wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Gebäudes fließen ebenso ein wie die Anpassung an das örtliche Marktgeschehen.
Das Verfahren kann insbesondere bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sinnvoll sein, wenn keine ausreichend belastbare Vergleichsgruppe vorhanden ist. In der Praxis kann ein Verfahren führend angewendet und das Ergebnis durch eine weitere Betrachtung plausibilisiert werden. Die Auswahl muss zum Objekt und zur Datengrundlage passen.