Eine belastbare Immobilienbewertung in Waldhausen entsteht nicht durch die Multiplikation von Wohnfläche und Durchschnittspreis. Dafür ist der Gebäudebestand zu unterschiedlich. Individuelle Villen und Altbauten auf teils großzügigen Grundstücken treffen auf Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und aufgeteiltes Wohnungseigentum. Je nach Objekt können deshalb der Bodenwert, die Bausubstanz, erzielbare Erträge oder tatsächliche Vergleichskäufe den Ausschlag geben.
Für Eigentümer kommt es vor allem auf drei Fragen an: Welches Bewertungsverfahren passt zum Objekt? Welche Besonderheiten des Grundstücks müssen berücksichtigt werden? Und reichen die vorhandenen Unterlagen für eine nachvollziehbare Einschätzung aus?
Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist in § 194 Baugesetzbuch definiert. Gemeint ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks erzielt werden könnte.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung sieht dafür drei normierte Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren bei einer Immobilienbewertung in Waldhausen im Vordergrund steht, richtet sich nach dem Objekttyp, der üblichen Nutzung und der verfügbaren Datengrundlage.
Vergleichswertverfahren für gut vergleichbare Objekte #
Beim Vergleichswertverfahren werden tatsächlich erzielte Kaufpreise hinreichend ähnlicher Immobilien herangezogen. Es eignet sich häufig für Eigentumswohnungen sowie für weitgehend standardisierte Reihenhäuser oder Doppelhaushälften. Voraussetzung ist, dass genügend geeignete Vergleichsdaten vorliegen und Unterschiede sachgerecht angepasst werden können.
Bei Wohnungen zählen neben Wohnfläche, Geschoss, Zustand und Ausstattung auch der Miteigentumsanteil, Sondernutzungsrechte und der Zustand des Gemeinschaftseigentums. Ein pauschaler Quadratmeterpreis bildet diese Unterschiede nicht zuverlässig ab.
Sachwertverfahren für individuelle Häuser und Villen #
Bei freistehenden Villen, individuell geplanten Einfamilienhäusern und stark veränderten Altbauten fehlen oft unmittelbar vergleichbare Kauffälle. Dann kann das Sachwertverfahren die tragende Methode sein. Es verbindet den Bodenwert mit dem Wert der baulichen Anlagen. Alter, Modernisierungen, Restnutzungsdauer und objektspezifische Besonderheiten werden dabei berücksichtigt.
Das Ergebnis ist nicht einfach die Summe aus Grundstück und historischen Baukosten. Die nach ImmoWertV ermittelten Ausgangswerte müssen an die Verhältnisse des Grundstücksmarkts angepasst werden. Schäden, ungewöhnliche Grundrisse, überdurchschnittliche Ausstattungen oder wirtschaftlich nicht mehr nutzbare Bauteile können zusätzliche Korrekturen erfordern.
Ertragswertverfahren für vermietete Mehrfamilienhäuser #
Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und anderen Objekten, deren Wert maßgeblich durch laufende Erträge bestimmt wird, steht regelmäßig das Ertragswertverfahren im Mittelpunkt. Entscheidend sind nachhaltig erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung und Restnutzungsdauer.
Die aktuelle Miete wird nicht ungeprüft übernommen. Ungewöhnlich hohe oder niedrige Vertragsmieten, Leerstand, Staffelmietvereinbarungen und nicht umlagefähige Kosten müssen eingeordnet werden. Dabei geht es ausschließlich um die Bewertung des Objekts, nicht um eine allgemeine Betrachtung des Mietmarkts.
In komplexen Fällen kann ein zweites Verfahren zur Plausibilisierung dienen. Maßgeblich bleibt, dass die Verfahrenswahl nachvollziehbar zum Objekt und zur verfügbaren Datenlage passt.