Eine belastbare Immobilienbewertung in Waldheim beginnt nicht bei einem Durchschnittswert für Hannover, sondern bei Ihrer Adresse. Gewertet wird das einzelne Objekt: Grundstück, Bausubstanz, Ausstattungsstand, rechtliche Verhältnisse und die Mikrolage innerhalb des Stadtteils. Diese Seite erklärt, welche Merkmale in die Rechnung eingehen, welcher Bodenrichtwert gilt, welches Verfahren zu Ihrem Objekttyp passt, welche Unterlagen Sie beibringen und wie der Weg bis zur schriftlichen Werteinschätzung abläuft.
Waldheim ist ein Stadtteil der Landeshauptstadt Hannover und gehört zum Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Es zählt zu den kleinsten Stadtteilen der Stadt, und der Bestand ist überwiegend kleinteilig bebaut. Genau das ist der Grund für die objektbezogene Betrachtung: Wo wenige, sehr unterschiedliche Objekte nebeneinanderstehen, trägt kein pauschaler Stadtteilwert. Grundstückszuschnitt, Modernisierungsstand, Anbauten und Straßenlage verschieben das Ergebnis spürbar.
Ziel der Bewertung ist der Verkehrswert. Er ist in § 194 BauGB als der Preis definiert, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu erzielen wäre.
[Immobilie in Waldheim bewerten lassen]
Ausgangspunkt ist immer das konkrete Gebäude. Ein Einfamilienhaus wird anders gewichtet als eine Eigentumswohnung oder ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Erhoben werden im Kern:
- Grundstücksfläche, Zuschnitt und zulässige Nutzung
- Wohnfläche, Nutzfläche und Raumanzahl
- Baujahr, Bauweise und Gebäudetyp
- Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Leitungen
- Umfang und Jahr bereits erfolgter Modernisierungen, daraus abgeleitet die Restnutzungsdauer
- energetischer Zustand und Gebäudetechnik
- Keller, Garage, Stellplatz, Terrasse, Balkon, Nebengebäude
- Grundrissqualität, Belichtung und tatsächliche Nutzbarkeit der Räume
- Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs sowie Baulasten
Bei Eigentumswohnungen kommen die Lage im Gebäude, der Zustand des Gemeinschaftseigentums, die Höhe der Instandhaltungsrücklage sowie beschlossene oder absehbare Sanierungen der Gemeinschaft hinzu. Sondernutzungsrechte an Garten oder Stellplatz werden getrennt erfasst, weil sie eigenständig wertrelevant sind.