Die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV 2021, kennt drei normierte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts. Welches Verfahren angewendet wird, hängt nicht vom Geschmack des Bewerters ab, sondern vom Objekttyp und davon, welche Daten für dieses spezifische Objekt überhaupt tragfähig sind. Häufig werden zwei Verfahren parallel gerechnet und ihre Ergebnisse gegeneinander plausibilisiert.
Das Vergleichswertverfahren #
Hier wird der Wert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen ähnlicher Objekte abgeleitet. Es ist das aussagekräftigste Verfahren, wenn ausreichend echte Vergleichsfälle existieren, und deshalb der Standard für Eigentumswohnungen, für weitgehend typisierte Reihen und Doppelhäuser sowie für unbebaute Grundstücke. Die Datenbasis liefern die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Für Hemmingen als Stadt mittlerer Größe kann das Verfahren an Grenzen stoßen, sobald ein Objekt sehr untypisch ist. Ein einzelnes freistehendes Haus mit sehr großem Grundstück findet unter Umständen zu wenige echte Vergleichsfälle, dann muss ein zweites Verfahren stützen.
Das Ertragswertverfahren #
Das Ertragswertverfahren bewertet ein Objekt über die nachhaltig erzielbaren Erträge und ist damit das Verfahren der Wahl für vermietete Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und vermietete Eigentumswohnungen. Gerechnet wird mit dem Reinertrag, also den Mieteinnahmen abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes. Wichtig für das Verständnis: Das Verfahren beschreibt hier ausschließlich den Wert des Objekts zum Stichtag. Es ist kein Rechenmodell für die Frage, ob sich ein Kauf als Kapitalanlage rechnerisch lohnt.
Das Sachwertverfahren #
Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen zusammen. Angesetzt werden die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes, vermindert um die Alterswertminderung, zuzüglich der Außenanlagen. Das Verfahren greift dort, wo weder ausreichend Vergleichsfälle noch Erträge vorliegen: beim eigengenutzten freistehenden Einfamilienhaus mit individueller Bauweise, bei Umbauten und bei Objekten mit ungewöhnlichem Zuschnitt. Der Bodenwert wird dabei aus dem Bodenrichtwert abgeleitet. Für Niedersachsen ermitteln die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte diese Richtwerte, die über das Portal BORIS-NI kostenfrei einsehbar sind. Der Bodenrichtwert ist an dieser Stelle streng eine Rechengröße im Verfahren und keine Preisauskunft für Ihr individuelles Grundstück. Er bezieht sich auf ein fiktives Grundstück mit definierten Eigenschaften und muss zwingend auf Zuschnitt, Größe und Bebaubarkeit Ihres konkreten Flurstücks angepasst werden.