Die geeignete Bewertungsmethode hängt von der Objektart und der Nutzung ab. Wir betrachten jede Immobilie mit ihren jeweiligen Besonderheiten.
Häuser #
Bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern beeinflussen Gebäude und Grundstück den Wert gleichermaßen. Relevant sind unter anderem Wohnfläche, Baujahr, Bauweise, Grundstücksgröße, durchgeführte Modernisierungen und der energetische Zustand. Auch Garagen, Nebengebäude, Keller, ausgebaute Dachgeschosse und die Nutzbarkeit des Gartens fließen in die Bewertung ein.
Dabei gilt: Ein gepflegtes Haus ist nicht automatisch ein modernisiertes Haus. Entscheidend ist, welche Bauteile bereits erneuert wurden und welche Investitionen in den kommenden Jahren anstehen. Ein veranschlagter Modernisierungsstau kann den erzielbaren Preis spürbar mindern.
Eigentumswohnungen #
Bei Eigentumswohnungen zählen neben Größe, Grundriss und Ausstattung auch die Merkmale des Gesamtgebäudes. Baujahr, Zustand des Gemeinschaftseigentums, vorhandene Instandhaltungsrücklagen und geplante Sanierungen beeinflussen den Wert ebenso wie die Position der Wohnung im Haus. Etage, Balkon oder Terrasse, Stellplatz, Aufzug und Barrierearmut wirken auf die Nachfrage und damit auf den Preis.
Grundstücke #
Bei unbebauten und bebauten Grundstücken reicht der Blick auf den Bodenrichtwert allein nicht aus. Zu prüfen sind Zuschnitt, Größe, Erschließung, die tatsächliche und rechtlich zulässige Nutzung sowie mögliche Baulasten, Dienstbarkeiten oder Wegerechte. Auch die Frage, ob ein Grundstück teilbar oder zusätzlich bebaubar ist, kann wertrelevant sein. Solche Potenziale müssen stets anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten geprüft werden.