Der Wert entsteht aus dem Zusammenspiel zahlreicher Merkmale. Einige lassen sich aus Unterlagen und Marktdaten erfassen, andere erst bei einer Besichtigung zuverlässig beurteilen.
Mikrolage statt Ortsname #
Relevant sind die konkrete Straße, das nähere Wohnumfeld, die Erschließung, die Grundstücksausrichtung, mögliche Beeinträchtigungen sowie die Erreichbarkeit von Einkauf, Schule, Betreuung, medizinischer Versorgung und öffentlichem Nahverkehr. Zwei Grundstücke können wenige hundert Meter auseinanderliegen und trotzdem in unterschiedliche Wertzonen fallen. Eine lokal eingeordnete Immobilienbewertung in Lachendorf setzt deshalb keinen pauschalen Ortsdurchschnitt an, sondern fragt, wie vergleichbare Objekte in möglichst ähnlicher Lage einzuordnen sind.
Grundstück, Zuschnitt und Entwicklungszustand #
Die Fläche allein sagt wenig. Zuschnitt, Erschließungszustand, Topografie, Wegerechte, Baulasten und die tatsächliche Bebaubarkeit entscheiden über die Nutzbarkeit. Sehr große Grundstücke werden am Markt selten proportional bezahlt, weil der Zusatznutzen ab einer gewissen Größe sinkt. Bei unbebauten Flächen ist zusätzlich zu klären, ob baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland oder eine Fläche ohne Entwicklungsaussicht vorliegt. Der Bodenrichtwert allein beantwortet diese Frage nicht.
Baujahr, Substanz und Restnutzungsdauer #
Wohnfläche, Nutzfläche, Bauweise und Baujahr sind Ausgangsgrößen. Wertentscheidend ist der Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Leitungen, Heizung und Innenausbau, dazu Feuchtigkeit, erkennbare Schäden und absehbarer Instandhaltungsbedarf. Umfassende Modernisierungen verlängern die wirtschaftliche Restnutzungsdauer, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie. Ein älteres, gründlich modernisiertes Haus kann deshalb besser dastehen als ein jüngeres Gebäude mit erheblichem Nachholbedarf.
Ausstattung und energetischer Zustand #
Grundriss, Belichtung, Zimmerzahl, Bäder, Keller, Garage, Stellplätze, Terrasse und Garten wirken auf die Nachfrage. Gleiches gilt für Heizungsart, Dämmung, Fensterqualität und die Angaben im Energieausweis. Investierte Modernisierungskosten werden dabei nicht eins zu eins in Wert übersetzt. Maßgeblich ist der zusätzliche Nutzen, den der Markt am Bewertungsstichtag dafür bezahlt.
Rechte, Belastungen und Nutzung #
Grundbucheintragungen, Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte und Dienstbarkeiten können den Wert erheblich verändern. Bei vermieteten Objekten kommen Miethöhe, Vertragslaufzeiten, nicht umlagefähige Kosten und die nachhaltige Ertragsfähigkeit hinzu. Bei Eigentumswohnungen zählen zusätzlich Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungsrücklage, Hausgeld, beschlossene Maßnahmen und mögliche Sonderumlagen.