Eine belastbare Bewertung betrachtet das Objekt als Ganzes, weil sich die Merkmale gegenseitig beeinflussen. Ein saniertes Bad hebt den Wert eines Hauses mit ungedämmter Gebäudehülle nur begrenzt.
Haus und Grundstück #
Bei Häusern werden Grundstück und Gebäude gemeinsam betrachtet. Auf der Grundstücksseite zählen Fläche, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung sowie eingetragene Rechte und Belastungen.
Am Gebäude sind besonders relevant:
- Wohnfläche und zusätzlich nutzbare Fläche
- Baujahr, Bauweise und Grundrissqualität
- Zustand von Dach, Fassade und Fenstern
- Heizungsart und energetischer Zustand
- Qualität von Bädern, Böden und Innenausbau
- Keller, Garage, Carport oder Stellplätze
- durchgeführte sowie noch erforderliche Modernisierungen
Mehr Fläche bedeutet nicht automatisch proportional mehr Wert. Entscheidend ist, ob der Grundriss zeitgemäß und die Fläche gut nutzbar ist. Lange Flure oder schlecht geschnittene Räume drücken das Ergebnis spürbar.
Eigentumswohnung #
Bei einer Eigentumswohnung wird nicht nur die Wohnung selbst bewertet, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Ins Gewicht fallen Etage und Lage im Haus, Balkon, Terrasse oder Gartenanteil, Aufzug und Barrierearmut, Stellplatz und Kellerraum sowie der Zustand von Dach, Fassade und Treppenhaus.
Hinzu kommt die wirtschaftliche Seite: Höhe des Hausgelds, vorhandene Instandhaltungsrücklage, beschlossene oder absehbare Sanierungen sowie Sondernutzungsrechte und Regelungen der Teilungserklärung. Eine gut gefüllte Rücklage stützt den Wert, ein hoher Sanierungsstau drückt ihn. Für eine präzisere Einschätzung helfen deshalb neben dem Grundriss auch Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und aktuelle Protokolle der Eigentümerversammlung.
Grundstück #
Bei einem unbebauten oder gering bebauten Grundstück verschiebt sich der Fokus. Größe und Lage allein tragen die Bewertung nicht.
Geprüft werden vor allem:
- Zuschnitt und Straßenfront
- Erschließungszustand, etwa Anschluss an Wasser, Strom und Kanalisation
- planungsrechtliche Bebaubarkeit
- zulässige Art und Intensität der Nutzung
- Bodenbeschaffenheit und Topografie
- Baulasten, Dienstbarkeiten und Wegerechte
- mögliche Altlasten oder sonstige Einschränkungen