Der lokale Bezug einer Bewertung entsteht nicht durch die Ortsangabe im Titel, sondern durch die Datenquellen, mit denen gerechnet wird.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Gutachterausschüsse sind nach §192 BauGB als selbstständige, unabhängige Kollegialgremien eingerichtet. Sie führen die Kaufpreissammlung und erstatten Gutachten über den Verkehrswert. Aus ihrer Arbeit stammen die Größen, ohne die keines der drei Verfahren rechnen kann: Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren und Umrechnungskoeffizienten.
Kaufpreissammlung. Sie enthält die tatsächlich beurkundeten Kaufpreise und ist damit die einzige Quelle, die Marktgeschehen belegt statt es zu vermuten. Angebotspreise aus Immobilienportalen sind Forderungen, keine Abschlüsse, und taugen allein nicht als Wertermittlungsgrundlage.
Bodenrichtwerte. Sie werden nach §196 BauGB flächendeckend aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt. In Niedersachsen sind sie über BORIS.NI öffentlich abrufbar. Der Bodenrichtwert gilt für ein Richtwertgrundstück mit definierten Eigenschaften. Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand und zulässige Nutzung Ihres Grundstücks müssen davon ausgehend mit Zu- und Abschlägen angepasst werden.
Stadt und Landkreis Nienburg. Die Stadt Nienburg/Weser weist über ihren Bürgerservice die Dienstleistung „Grundstückswertermittlung: Auskünfte zum Grundstücksmarkt, Wertermittlungsdaten, Verkehrswertgutachten" aus; die aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Grundstücksmarktdaten werden allgemein verfügbar im Internet präsentiert. Der Landkreis Nienburg stellt zusätzlich einen Immobilien-Preis-Kalkulator bereit, mit dem sich das Preisniveau für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen grob einordnen lässt. Zur Größenordnung: Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Eigentumswohnung liegt im Kreis Nienburg nach Angaben von ImmobilienScout24 bei rund 1.801 Euro. Solche Werte sind eine brauchbare erste Orientierung und ersetzen die objektbezogene Wertermittlung nicht.