Für Objekte in Parsau kommen drei Verfahren in Betracht. Welches führend ist, hängt von der Objektart ab, nicht vom Geschmack des Bewerters.
Vergleichswertverfahren. Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es ist das aussagekräftigste Verfahren für unbebaute Grundstücke, für Eigentumswohnungen und für standardisierte Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Schwierigkeit im ländlichen Raum liegt in der Datendichte: In einer Gemeinde von der Größe Parsaus wechseln pro Jahr vergleichsweise wenige Objekte den Eigentümer. Der Vergleichsraum muss deshalb sauber erweitert werden, etwa auf strukturell ähnliche Orte in der Samtgemeinde Brome und im Landkreis Gifhorn, und die Unterschiede zwischen den Vergleichsfällen und Ihrem Objekt müssen anschließend begründet angepasst werden.
Sachwertverfahren. Hier werden der Bodenwert und die Herstellungskosten der baulichen Anlagen getrennt betrachtet, die Gebäude werden um ihre Alterswertminderung reduziert, und das Ergebnis wird über einen Marktanpassungsfaktor an die reale Marktlage angeglichen. Das Verfahren ist typisch für individuell geplante, freistehende Einfamilienhäuser, für die es kaum echte Vergleichsobjekte gibt. Genau dieser Objekttyp ist in Parsau und den umliegenden Ortschaften häufig.
Ertragswertverfahren. Maßgeblich ist der nachhaltig erzielbare Reinertrag, also die Mieteinnahmen abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert über die Restnutzungsdauer. Es wird bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Objekten angewendet. Bei einem teilvermieteten
Zweifamilienhaus kann es ergänzend zum Sachwertverfahren sinnvoll sein.
In der Praxis rechnen wir bei uneindeutigen Objekten zwei Verfahren und begründen, welches Ergebnis den Markt besser abbildet. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, ist das kein Fehler, sondern ein Hinweis: meist auf eine ungewöhnliche Grundstückssituation, auf einen Sanierungsstau oder auf eine Nutzung, die nicht zum Gebäude passt.