Die kostenlose Immobilienbewertung endet genau dort, wo eine dritte Stelle den ermittelten Wert formell nachprüfen und anerkennen muss. Für Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuerzwecke sowie in gerichtlichen Verfahren verlangen Finanzämter und Gerichte zwingend ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach Paragraf 198 Bewertungsgesetz stützt sich auf ein solches Gutachten. Eine kostenlose Marktwerteinschätzung wird in diesen Fällen von den Behörden nicht anerkannt.
Ein Gutachten ist somit der zwingend richtige Weg bei einer Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsberechnung, bei Scheidung und Zugewinnausgleich, bei Schenkungen, beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt, in Zwangsversteigerungen oder in betreuungsrechtlichen Verfahren. Es wird detailliert schriftlich ausgearbeitet, dokumentiert jede noch so kleine Annahme und ist kostenpflichtig.
Achten Sie bei der Beauftragung eines Gutachtens zwingend auf die Qualifikation der ausführenden Person. Die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter ist in Deutschland nämlich nicht geschützt. Gerichtsfeste und amtlich anerkannte Gutachten erstellen ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Fachleute, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. Wenn Sie ein Gutachten für eine Behörde oder ein Gericht benötigen, sollten Sie diese Bestellung oder Zertifizierung ausdrücklich abfragen und nachweisen lassen.
Für die weitaus häufigsten privaten Anlässe, nämlich eine erste Standortbestimmung, eine anstehende Finanzierungsfrage oder die grundlegende Überlegung, ob ein Verkauf überhaupt ein Thema sein soll, reicht die kostenlose Einschätzung jedoch völlig aus.