Die ImmoWertV sieht insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren vor. Welches Verfahren führt, entscheidet die Objektart, nicht die Vorliebe des Bewertenden.
Vergleichswertverfahren #
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ausreichend ähnlicher Objekte ab. Unterschiede bei Lage, Größe, Baujahr, Zustand oder Ausstattung werden über Zu- und Abschläge berücksichtigt. Es ist das Verfahren der ersten Wahl bei Eigentumswohnungen, bei Reihen- und Doppelhäusern und bei unbebauten Grundstücken, also überall dort, wo genug echte Vergleichsfälle existieren. Für Schöningen bedeutet das: Je typischer Ihr Objekt für den örtlichen Bestand ist, desto belastbarer wird diese Ableitung. Angebotspreise aus Immobilienportalen taugen dafür nur eingeschränkt, weil sie nicht den tatsächlich vereinbarten Kaufpreisen entsprechen müssen.
Ertragswertverfahren #
Das Ertragswertverfahren stellt auf die nachhaltig erzielbaren Erträge ab und ist deshalb der Standard bei vermieteten Objekten, bei Mehrfamilienhäusern und bei gemischt genutzten Immobilien. Eingang finden die marktüblich erzielbare Miete, die Bewirtschaftungskosten, der Bodenwert, die Restnutzungsdauer und der Liegenschaftszinssatz. Ein bestehender, dauerhaft unter Marktniveau liegender Mietvertrag wirkt sich hier unmittelbar aus. Umgekehrt führt eine hohe aktuelle Miete nicht automatisch zu einem hohen Ertragswert: Geprüft wird, ob der Ertrag dauerhaft und unter marktüblichen Bedingungen erzielbar erscheint.
Sachwertverfahren #
Das Sachwertverfahren addiert den Bodenwert und den Wert der baulichen Anlagen, ermittelt über Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, und passt das Ergebnis anschließend an die Marktlage an. Es trägt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, bei individuell geplanten Objekten und bei Immobilien, für die es kaum echte Vergleichsfälle gibt.
In der Praxis wird häufig ein Verfahren als führendes gewählt und ein zweites zur Plausibilisierung gerechnet. Weichen beide stark voneinander ab, ist das kein Fehler, sondern ein Hinweis: Meist steckt eine Besonderheit im Objekt, die genauer angesehen werden muss.