Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) ist seit dem 1. Januar 2022 bundeseinheitlich gültig. Sie normiert exakt drei Verfahren, um den Wert einer Immobilie verlässlich zu ermitteln: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie, ihrer Nutzung und der Verfügbarkeit entsprechender Marktdaten ab.
Vergleichswertverfahren #
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Immobilien ab. Es ist das Verfahren der Wahl, wenn ausreichend echte Vergleichsdaten vorliegen, etwa bei unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder häufig gehandelten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Ein aussagekräftiger Vergleich erfordert jedoch mehr als nur die Betrachtung von Quadratmeterpreisen. Unterschiede zwischen dem Bewertungsobjekt und den Vergleichsobjekten müssen sachgerecht berücksichtigt werden. Dazu gehören die genaue Lage und die Bodenrichtwertzone, Grundstücksgröße und Zuschnitt, Wohnfläche und Raumaufteilung, Baujahr und Modernisierungsstand, der energetische Zustand, die Ausstattung, der Gebäudestandard, eingetragene Rechte und Belastungen sowie der Zeitpunkt des jeweiligen Vergleichsverkaufs. Reine Angebotspreise aus Immobilienportalen sind hierfür keine vollwertige Grundlage, da sie lediglich Preisvorstellungen und nicht die notariell vereinbarte Realität abbilden.
Ertragswertverfahren #
Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Immobilien oder solchen angewendet, die primär der Ertragserzielung dienen. Im Mittelpunkt steht nicht der bauliche Zustand, sondern die nachhaltig erzielbaren Erträge. Berücksichtigt werden marktübliche Mieten, die anfallenden Bewirtschaftungskosten, die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Liegenschaftszinssatz.
Besonders wichtig ist hier die Objektivierung. Eine aktuell extrem hohe oder sehr niedrige Miete darf nicht ungeprüft in die Zukunft fortgeschrieben werden. Entscheidend ist der Ertrag, der unter marktüblichen Bedingungen nachhaltig erwartet werden kann. Auch langfristige Mietverträge, Leerstände, dringender Instandhaltungsbedarf oder nicht umlagefähige Kosten verändern das Ergebnis und müssen in der Wertermittlung sauber abgebildet werden.
Sachwertverfahren #
Das Sachwertverfahren kommt typischerweise bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern zum Einsatz, insbesondere wenn geeignete Vergleichspreise auf dem Markt fehlen. Ausgangspunkt sind der Bodenwert und die Herstellungskosten der baulichen Anlagen. Anschließend werden Faktoren wie Gebäudealter, Restnutzungsdauer, durchgeführte Modernisierungen und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale eingerechnet.
Der rein rechnerisch ermittelte vorläufige Sachwert entspricht jedoch nicht automatisch dem Verkehrswert. Erst durch eine Marktanpassung, bei der sogenannte Sachwertfaktoren angewendet werden, wird abgebildet, wie der regionale Immobilienmarkt vergleichbare Objekte tatsächlich einordnet und bewertet.