Neben der Lage entscheidet die Immobilie selbst. Wohnfläche und Grundstücksgröße sind dabei nur der Einstieg: Baujahr, Bauweise, Modernisierungsstand, Grundriss und energetische Qualität verändern das Ergebnis erheblich.
Häuser und Resthöfe #
Bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und ländlichen Anwesen sind vor allem relevant:
- Grundstücksfläche und Grundstückszuschnitt
- Wohnfläche, Nutzfläche und Zimmeraufteilung
- Baujahr und Bauweise
- Zustand von Dach, Fassade, Fenstern und Leitungen
- Heizungsart und energetischer Standard
- Qualität von Bädern, Böden und Innenausbau
- Keller, Dachboden, Garage, Carport und Nebengebäude
- Anbauten, Wintergärten und ausgebaute Flächen
- erkennbarer Instandhaltungsstau und Schäden
- Rechte, Belastungen und Einschränkungen des Grundstücks
Bei Resthöfen und größeren ländlichen Objekten kommen die Nutzbarkeit der Nebengebäude, deren baulicher Zustand, mögliche Umnutzungen und die vergleichsweise schmale Nachfrage nach dieser Objektart hinzu. Viel Fläche bedeutet nicht automatisch viel Wert. Entscheidend ist, was rechtlich und praktisch damit möglich ist, und wie viele Interessenten dafür tatsächlich in Frage kommen.
Eigentumswohnungen #
Bei Wohnungen wird nicht nur die Einheit bewertet, sondern auch das Gebäude und die Eigentümergemeinschaft:
- Wohnfläche, Grundriss, Etage und Ausrichtung
- Balkon, Terrasse oder Gartenanteil
- Zustand und Ausstattung der Wohnung
- Stellplatz, Garage, Kellerraum
- energetische Beschaffenheit des Gesamtgebäudes
- Höhe des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage
- beschlossene oder absehbare Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte und Regelungen der Teilungserklärung
Eine hochwertig modernisierte Wohnung in einem sanierungsbedürftigen Gebäude erreicht selten den Wert, den ihr Innenausbau vermuten lässt. Umgekehrt ist eine unrenovierte Wohnung in einem gepflegten, gut verwalteten Haus oft besser einzuordnen, als der erste Eindruck nahelegt.
Grundstücke #
Bei unbebauten und zusätzlich bebaubaren Grundstücken ist der Bodenrichtwert der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen; sie ersetzen keine individuelle Bewertung des konkreten Grundstücks.
Zusätzlich wertbestimmend sind:
- Größe, Form und Zuschnitt
- Straßenfront, Erschließung und vorhandene Leitungen
- planungsrechtliche Bebaubarkeit sowie Art und Maß der zulässigen Nutzung
- Bodenbeschaffenheit und Topografie
- Baulasten, Wege- und Wohnrechte, sonstige Belastungen
- Altlastenverdacht
- Teilbarkeit
- Abbruchkosten bei vorhandener Altbebauung
Bodenrichtwerte und weitere Grundstücksmarktdaten der niedersächsischen Gutachterausschüsse stellt BORIS.NI bereit. Für eine belastbare Bewertung müssen diese Daten anschließend an die individuellen Eigenschaften Ihres Grundstücks angepasst werden.