Der Wert einer Immobilie entsteht aus dem Zusammenspiel von Lage, Objekt und Rechtslage. Diese Faktoren sind in der Wertermittlung regelmäßig entscheidend:
Makrolage und Mikrolage. Die Einordnung der Gemeinde im Landkreis Peine bildet den Rahmen. Den Unterschied macht die konkrete Lage: Ortsteil, Straße, Anbindung, Nahversorgung, Schulen und Kindergärten, Lärmsituation, Ausrichtung des Grundstücks.
Grundstück. Größe, Zuschnitt, Erschließungszustand, Bebaubarkeit nach Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB, Baulasten sowie Rechte Dritter im Grundbuch.
Gebäudesubstanz. Baujahr, Bauweise, Zustand von Dach, Fassade, Fenstern und Haustechnik, Modernisierungen mit Jahresangabe und die daraus abgeleitete Restnutzungsdauer.
Energetischer Zustand. Heizungsart, Alter der Anlage, Dämmstandard und die Kennwerte aus dem Energieausweis.
Wohnfläche und Grundriss. Nicht nur die Quadratmeterzahl zählt, sondern auch Raumaufteilung, Deckenhöhen, Belichtung und die Nutzbarkeit von Keller, Dachgeschoss und Nebengebäuden.
Rechtliche Besonderheiten. Erbbaurecht,
Wohnrecht, Nießbrauch, Denkmalschutz oder ein laufendes Mietverhältnis wirken unmittelbar auf den Wert und werden erfahrungsgemäß häufig unterschätzt.