Diese drei Begriffe werden oft vermischt, obwohl sie unterschiedliche Dinge bezeichnen.
Kostenlose Wertermittlung. Eine fundierte Markteinschätzung auf Basis der Unterlagen, der Bodenrichtwerte, der Vergleichsdaten und, bei Bedarf, einer Besichtigung. Sie nennt eine begründete Wertspanne und benennt die Faktoren, die diese Spanne aufspannen. Sie ist für den Eigentümer unverbindlich und kostet nichts, unabhängig davon, ob je etwas verkauft wird. Ihre Grenze: Sie ist keine Urkunde und wird von Gerichten oder Finanzämtern nicht als Nachweis akzeptiert.
Kurzgutachten. Eine schriftliche, nachvollziehbar dokumentierte Wertermittlung mit Verfahrensangabe, Datenquellen und Berechnung, aber in reduziertem Umfang. Es ist kostenpflichtig und eignet sich als Argumentationsgrundlage gegenüber Banken, Miterben oder der Gegenseite in einer Auseinandersetzung, wenn kein Vollgutachten verlangt wird.
Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Ein vollständiges Gutachten nach ImmoWertV, erstellt von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen, mit Objektaufnahme, Fotodokumentation, Verfahrenswahl, Ableitung und Plausibilisierung. Es ist die einzige der drei Formen, die vor Gericht und gegenüber Behörden trägt, und entsprechend aufwendig und kostenpflichtig.