Die ImmoWertV kennt drei normierte Verfahren. Welches im Einzelfall führt, ist keine Geschmacksfrage, sondern hängt von Nutzung und Datengrundlage ab. In der Praxis wird das Ergebnis des führenden Verfahrens regelmäßig durch ein zweites gegengeprüft.
Vergleichswertverfahren #
Das Vergleichswertverfahren zieht tatsächlich beobachtete Kaufpreise hinreichend ähnlicher Objekte heran, nicht die Angebotspreise aus Portalen. Angebotspreise sind Wunschgrößen und können deutlich über dem liegen, was am Ende beurkundet wird.
Verglichen wird entlang von Lage und Ortsteil, Grundstücksgröße, Wohn- und Nutzfläche, Gebäudeart, Baujahr, Ausstattungsstandard, Modernisierungszustand, energetischer Qualität sowie besonderen Rechten oder Belastungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Datenlage meist gut. Bei freistehenden Einfamilienhäusern im ländlichen Raum sind die Objekte individueller, weshalb Zu- und Abschläge sorgfältig begründet werden müssen. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ist dieses Verfahren dennoch üblicherweise das führende.
Ertragswertverfahren #
Das Ertragswertverfahren zählt, wenn die Immobilie vermietet ist oder überwiegend der Erzielung von Mieteinnahmen dient. Grundlage ist nicht die heutige Kaltmiete, sondern die nachhaltig erzielbare Miete. Berücksichtigt werden nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die Restnutzungsdauer, der Bodenwert, der objekttypische
Liegenschaftszinssatz und bestehende Mietverhältnisse.
Ein häufiger Irrtum: Eine über dem örtlichen Niveau liegende Bestandsmiete erhöht den Wert nicht automatisch. Entscheidend ist, ob sie dauerhaft und marktgerecht durchsetzbar ist. Umgekehrt kann eine langfristig zu niedrige Miete den Wert drücken, weil sie sich nicht kurzfristig anpassen lässt.
Sachwertverfahren #
Beim Sachwertverfahren werden Grundstück und bauliche Anlagen getrennt betrachtet. Ermittelt wird, welche Herstellungskosten für ein vergleichbares Gebäude heute anzusetzen wären, angepasst um Alter, Restnutzungsdauer und wertrelevante Gebäudemerkmale.
Wichtig ist der letzte Rechenschritt: Der vorläufige Sachwert wird über einen Marktanpassungsfaktor an das örtliche Marktgeschehen angeglichen. Herstellungskosten und erzielbarer Preis sind nicht dasselbe. Wer diesen Schritt weglässt, landet bei Neubauten regelmäßig zu hoch und bei sanierungsbedürftigen Altbauten zu niedrig.