Erbfall. Für die erste Einordnung des Nachlasses genügt eine kostenlose Bewertung. Sobald Erbschaftsteuer, Pflichtteil oder eine Erbauseinandersetzung im Raum stehen, zählen zwei Dinge: der zutreffende Bewertungsstichtag, in der Regel der Todestag, und die Nachweisführung. Setzt das Finanzamt einen typisierten Wert an, der über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, ist der niedrigere Wert nachzuweisen, und dieser Nachweis ist ein qualifiziertes Gutachten.
Scheidung und Zugewinnausgleich. Hier reicht ein aktueller Marktwert selten. Gefragt sind meist mehrere Stichtage, etwa Anfangs- und Endvermögen, und die zeitlich korrekte Zuordnung von Investitionen, Belastungen und Wertveränderungen. Sobald die Interessen auseinanderlaufen, trägt nur eine neutrale, vollständig dokumentierte Bewertung.
Finanzierung. Die Bank rechnet nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit ihrem eigenen Beleihungswert nach bankinternen und gesetzlichen Vorgaben. Er ist bewusst vorsichtig und langfristig angelegt und liegt regelmäßig unter dem Marktwert. Eine kostenlose Bewertung ordnet die Größenordnung ein, ersetzt die Beleihungswertermittlung des Instituts aber nicht.
Private Vermögensplanung. Für Übersicht, Familienabstimmung oder eine Vorentscheidung genügt die kostenlose Wertermittlung, sofern offengelegt wird, welche Unterlagen vorlagen, welche Annahmen getroffen wurden und wie breit die Spanne ist.