Immer dann, wenn eine Behörde oder ein Gericht die Zahl akzeptieren muss. Unsere kostenlose Marktpreiseinschätzung ist für Ihre Verkaufsentscheidung gemacht, nicht als amtliches Dokument. Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer gilt; das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert zunächst nach typisierten Verfahren an. Wollen Sie einen niedrigeren Wert geltend machen, erlaubt § 198 BewG den Nachweis, aber nur durch ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer Person, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert ist. Alternativ kann ein innerhalb eines Jahres um den Bewertungsstichtag erzielter Kaufpreis dienen. Und auch dann ist das Gutachten nicht bindend, sondern unterliegt der Beweiswürdigung des Finanzamts. Auch bei Zugewinnausgleich,
Zwangsversteigerung oder einem streitigen Verfahren brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten, keine Maklereinschätzung. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, in welche Kategorie Ihr Fall fällt, statt Ihnen eine kostenlose Zahl anzudrehen, die Ihnen später nicht hilft.