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Ausgleichsbetrag Westliches Ringgebiet Braunschweig - City Immobilienmakler

Ausgleichsbetrag Westliches Ringgebiet Braunschweig - City Immobilienmakler

14. July 2026 6 Min. Lesezeit Von Oliver Martin

Ausgleichsbetrag Westliches Ringgebiet: Was Eigentümer vor einem Verkauf wissen sollten #

Zahlungspflichtig für den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB ist, wer zu dem Zeitpunkt Eigentümer des Grundstücks ist, in dem die jeweilige Teilaufhebung der Sanierungssatzung öffentlich bekanntgemacht wird (Quelle: Stadt Braunschweig, FAQ Ausgleichsbeträge Westliches Ringgebiet). Wer sein Grundstück vorher verkauft, ist damit selbst nicht zahlungspflichtig, der Betrag geht auf den neuen Eigentümer über. Für Eigentümer im verbleibenden Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet" ist dieser Stichtag der wichtigste Punkt, den sie vor einem Verkauf kennen sollten.

Was ist der Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB genau? #

Der Ausgleichsbetrag gleicht die Bodenwertsteigerung aus, die durch die Sanierungsmaßnahmen der Stadt entstanden ist und noch entsteht. Rechnerisch ist das die Differenz zwischen dem Bodenwert ohne Sanierung (Anfangswert) und dem Bodenwert mit Sanierung (Endwert) für das jeweilige Grundstück (Quelle: Stadt Braunschweig, „Der Ausgleichsbetrag", Stadterneuerung Westliches Ringgebiet; § 154 BauGB). Die Grundidee: Wer von einer öffentlich finanzierten Aufwertung seines Viertels profitiert, gibt einen Teil dieses Wertzuwachses an die Stadt zurück, die die Sanierung vorfinanziert hat.

Wie wird der Betrag für ein einzelnes Grundstück berechnet? #

Es gibt zwei Wege. Bei einer freiwilligen vorzeitigen Ablösung ermittelt die Stadt den Betrag überschlägig auf Grundlage der Richtwertzonen unter Berücksichtigung der tatsächlichen baulichen Nutzung des Grundstücks. Im formalen Bescheidverfahren, das spätestens beim Abschluss der Sanierung und der endgültigen Aufhebung greift, erfolgt dagegen eine detaillierte Einzelbewertung durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg oder die städtische Bewertungsstelle, für die Eigentümer keine Kosten tragen (Quelle: Stadt Braunschweig, FAQ Ausgleichsbeträge). Grundlage sind in beiden Fällen Bodenrichtwertkarten, die der Gutachterausschuss eigens für das Sanierungsgebiet erstellt hat und die Werte sowohl ohne als auch mit Sanierungseffekt ausweisen.

Der aktuelle Stand: vierte Teilaufhebung vom 18. Februar 2025 #

Das Sanierungsgebiet besteht seit der Sanierungsverordnung vom 19.06.2001. Nach drei Teilaufhebungen 2011, 2018 und 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig am 18.02.2025 die vierte Teilaufhebung beschlossen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 03/2025 mitsamt neun Lagekarten. Vom ursprünglich rund 255 Hektar großen Gebiet mit etwa 14.350 Einwohnern (Stand 2010) sind seither noch rund 102 Hektar als Sanierungsgebiet ausgewiesen (Quelle: Stadt Braunschweig, Stadterneuerung Westliches Ringgebiet). Grundstücke in den bereits aufgehobenen Teilbereichen sind nicht mehr betroffen, für die verbleibenden rund 102 Hektar gilt die Zahlungspflicht weiter bis zur jeweils nächsten Teil- oder Endaufhebung. Einen Überblick über die betroffenen Lagen finden Sie auch im Stadtteil-Kapitel zu Braunschweig.

Vorzeitige Ablösung: Planungssicherheit statt späterer Überraschung #

Die Stadt bietet Eigentümern im verbleibenden Gebiet an, den Ausgleichsbetrag freiwillig vorzeitig durch eine einmalige Zahlung abzulösen. Der Vorteil: Diese Ablösung schafft finanzielle Planungssicherheit und schließt spätere Nachforderungen ebenso aus wie eine mögliche Rückzahlung, falls der später formal berechnete Betrag niedriger ausfiele (Quelle: Stadt Braunschweig, FAQ Ausgleichsbeträge). Der Ablösebetrag kann also höher oder niedriger liegen als der Betrag, der beim endgültigen Bescheidverfahren herauskäme, mit der Ablösung ist die Sache aber für dieses Grundstück abschließend geregelt. Bei einer Zahlung im regulären Bescheidverfahren wird der Betrag einen Monat nach Bekanntgabe fällig, bei unzumutbarer Belastung kann ein Tilgungsdarlehen beantragt werden.

Sanierungsvermerk im Grundbuch: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind #

Grundstücke im Sanierungsgebiet tragen einen Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs. Dieser Vermerk bleibt bestehen, bis die Sanierungssatzung für den jeweiligen Teilbereich aufgehoben wird, danach ersucht die Stadt Braunschweig das Grundbuchamt von sich aus und kostenfrei um Löschung (Quelle: Stadt Braunschweig, FAQ Ausgleichsbeträge). Für Eigentümer, die nicht sicher sind, ob ihr Grundstück noch im verbleibenden Gebiet liegt, ist ein aktueller Grundbuchauszug der einfachste Nachweis, alternativ gibt der Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Braunschweig Auskunft.

Fördermittel: Für Teile des Gebiets ist das Fenster bereits geschlossen #

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet können bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung gefördert werden, die Förderung muss dabei zwingend vor Baubeginn beantragt werden, nachträgliche Anträge für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind ausgeschlossen (Quelle: Stadt Braunschweig, FAQ Ausgleichsbeträge). Für die von der vierten Teilaufhebung betroffenen Bereiche waren private Förderanträge nach Angaben der Stadt Braunschweig nur bis Ende 2025 möglich. Wer heute, Mitte 2026, noch eine geförderte Modernisierung in einem dieser Teilbereiche plant, sollte deshalb vorab bei der Stadt klären, ob das Fenster für sein konkretes Grundstück noch offen ist.

Warum das für einen Verkauf 2026 relevant ist #

Für den Verkaufsprozess ergeben sich daraus zwei praktische Punkte. Erstens beeinflusst ein bestehender Sanierungsvermerk die Verhandlungsposition, weil Käufer und finanzierende Banken wissen wollen, ob und in welcher Größenordnung noch ein Ausgleichsbetrag droht. Zweitens kann eine frühzeitige Anfrage bei der Stadt nach dem Status des eigenen Grundstücks Klarheit schaffen, bevor ein Kaufinteressent diese Frage in der Verhandlung selbst aufwirft. Als zertifizierter Bau- und Sachverständiger kann Oliver Martin einordnen, wie sich ein bestehender Sanierungsvermerk in der Vermarktung auswirkt und wie er im Exposé transparent kommuniziert wird. Mehr zu seinem Werdegang finden Sie auf der Profilseite von Oliver Martin.

Nicht unser Fachgebiet: die Höhe Ihres individuellen Ausgleichsbetrags #

Die konkrete Berechnung des Ausgleichsbetrags für ein bestimmtes Grundstück, ebenso wie die Beauftragung einer vorzeitigen Ablösung, liegt bei der Stadt Braunschweig und dem Gutachterausschuss, nicht bei uns als Makler. Wir vermitteln keine Ablöseverträge und legen auch keinen Widerspruch gegen einen Bescheid ein. Was wir beitragen: die Einordnung, wie ein bestehender oder gelöschter Sanierungsvermerk die Vermarktung und die realistische Preisstrategie für Ihre Immobilie beeinflusst, im Rahmen einer Immobilienbewertung.

Häufig gestellte Fragen zum Ausgleichsbetrag #

Muss ich als Käufer mit einer Nachforderung rechnen, wenn ich jetzt eine Immobilie im Westlichen Ringgebiet kaufe? Möglich ist das, wenn das Grundstück noch im verbleibenden Sanierungsgebiet liegt und die endgültige Aufhebung erst nach dem Kauf bekanntgemacht wird. Deshalb lohnt sich vor dem Kauf eine Anfrage bei der Stadt Braunschweig zum aktuellen Status und dazu, ob bereits eine Ablösung vereinbart wurde.

Wie hoch ist ein typischer Ausgleichsbetrag? Eine pauschale Angabe gibt es nicht, weil die Höhe von Lage, Grundstücksgröße und tatsächlicher baulicher Nutzung abhängt und individuell anhand der Bodenrichtwertkarten mit und ohne Sanierung ermittelt wird. Verbindliche Auskunft zu einem konkreten Grundstück erteilt die Stadt Braunschweig.

Kann ich gegen die Höhe eines Ausgleichsbetrags-Bescheids vorgehen? Gegen einen förmlichen Bescheid stehen die üblichen verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel offen, die genauen Fristen und Voraussetzungen nennt der jeweilige Bescheid. Für eine rechtliche Einschätzung ist ein Fachanwalt für Verwaltungs- oder Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Wo bekomme ich verbindliche Auskunft, ob mein Grundstück betroffen ist? Zuständig ist der Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Braunschweig, Bereich Stadterneuerung Westliches Ringgebiet. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt zusätzlich, ob noch ein Sanierungsvermerk in Abteilung II eingetragen ist.

Fazit #

Der Ausgleichsbetrag ist keine feste Jahressumme wie die Grundsteuer, sondern eine einmalige, grundstücksbezogene Abgabe, die an den Zeitpunkt der jeweiligen Teilaufhebung geknüpft ist. Nach der vierten Teilaufhebung vom 18.02.2025 betrifft das noch rund 102 Hektar im Westlichen Ringgebiet. Wer dort verkaufen möchte, sollte den Status seines Grundstücks frühzeitig klären, statt die Frage der Käuferseite in der Verhandlung zu überlassen. Eine Übersicht laufender Vermarktungen finden Sie unter Immobilienangebote in Braunschweig.

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