Die Chancen der E-Signatur nutzen
Immobilienvermieter und -verwalter machen sich ganz umsonst Sorgen bezüglich der digitalen Gestaltung von Verträgen. Denn die elektronische Signatur ist per Gesetz schon seit Jahren ein rechtsgültiges Mittel, um die Unterschrift von Hand zu ersetzen. Selbst wenn die Schriftform für den Abschluss eines Vertrages vorgesehen ist, dürfen diese digital unterschrieben werden. E-Signatur-Anbieter wie Skribble machen es möglich.
Das zu unterschreibende Dokument wird einfach per E-Mail versandt. Was früher mehrere Tage dauerte, läuft digital in wenigen Minuten ab. Rechtsgültige Unterschriften von mehreren Vertragsparteien lassen sich in kürzester Zeit einholen, selbst wenn diese sich auf unterschiedlichen Kontinenten befinden. Der Vermietungsprozess einer Immobilie gewinnt auf diese Weise deutlich an Effizienz.


Unterschiedliche E-Signatur-Standards - welche sind für den Mietvertrag geeignet?
Gemäß Signaturgesetz der EU gibt es drei unterschiedliche Standards für rechtsgültige digitale Signaturen. Um zu entscheiden, welcher Standard für einen Vertrag rund um eine Immobilie geeignet ist, ist ausschlaggebend, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt.
In aller Regel dürfen Mietverträge formlos abgeschlossen werden. Dann ist eine einfache elektronische Signatur (EES) ausreichend. Um sich rechtlich abzusichern, kann auch eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) geleistet werden. Die EES kommt immer dann zum Einsatz, wenn Dokumente ohne gesetzliche Formvorschriften und mit einem geringen Haftungsrisiko digital unterschrieben werden sollen. Die FES eignet sich für Vertragsangelegenheiten mit einem kalkulierbaren Haftungsrisiko.
Anders sieht es bei befristeten Mietverträgen aus. Wird der Vertrag für eine Mietzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen oder handelt es sich um einen befristeten Vertrag über Wohnraum, ist gemäß § 550 BGB bzw. § 575 Abs. 1 BGB ein schriftlicher Abschluss eines Vertrages zwingend erforderlich. In diesen Fällen muss eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) geleistet werden, wenn der Vertrag digital abgeschlossen wird. Sie kommt zur Anwendung bei Dokumenten, die einer gesetzlichen Formvorschrift unterliegen oder mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden sind.
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