Die häufigste Frage von Suchenden lautet, woran man einen guten Immobilienmakler erkennt. Prüfbar sind vier Dinge:
Erlaubnis nach § 34c GewO. Die gewerbliche Vermittlung von Immobilien setzt in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO voraus, erteilt von der örtlich zuständigen Behörde. Lassen Sie sich die Erlaubnisurkunde zeigen. Das ist keine unhöfliche Frage, sondern die Mindestvoraussetzung für die Tätigkeit.
Weiterbildungsnachweis. Makler unterliegen einer Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren, geregelt in § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Ein Büro, das ihn nicht innerhalb weniger Tage liefern kann, hat ihn vermutlich nicht.
Referenzen mit Substanz. Fragen Sie nach abgeschlossenen Vermittlungen der letzten zwölf Monate in vergleichbarer Objektart und Lage, nicht nach Bewertungssternen. Aussagekräftig ist, wie lange die Objekte am Markt waren und wie weit der Abschluss vom ersten Angebotspreis abwich.
Ortskenntnis der Wolfenbütteler Lagen. Überregionale Anbieter weisen für Wolfenbüttel unter anderem Innenstadt und Altstadt, Juliusstadt, Salzdahlum, Fümmelse und Leinde als eigene Wohnlagen aus. Ein Makler, der diese Lagen im Gespräch nicht auseinanderhalten und ihre Nachfrageunterschiede nicht beschreiben kann, wird Ihr Objekt auch nicht lagegerecht positionieren. Beachten Sie zugleich, dass mehrere hier rankende Büros Wolfenbüttel gemeinsam mit Braunschweig und Salzgitter als einen zusammenhängenden Marktraum betreuen. Das ist ein Vorteil bei der Interessentenreichweite und ein Risiko bei der Detailkenntnis vor Ort: Fragen Sie konkret, wie viele Abschlüsse davon in Wolfenbüttel selbst lagen.