Der Weg von der Anzeige zum Schlüssel folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie einhält, verliert weniger Zeit und geht keine vermeidbaren Risiken ein.
1. Exposé anfordern und vorprüfen #
Aus dem Inserat allein lässt sich kaum eine belastbare Entscheidung treffen. Fordern Sie das vollständige Exposé an und prüfen Sie: Wohnfläche, Baujahr, Energieausweis, Zustand von Fenstern, Heizung und Dach, Stellplatzsituation, Höhe des monatlichen Hausgelds und ob eine Käuferprovision anfällt. Objekte, die schon in dieser Phase Fragen offenlassen, sortieren Sie besser früh aus. Das spart Besichtigungstermine für die Wohnungen, die wirklich in Frage kommen.
2. Besichtigung #
Vereinbaren Sie einen Termin und planen Sie idealerweise zwei Besuche zu unterschiedlichen Tageszeiten. Achten Sie auf Feuchtigkeitsspuren, die Schallsituation, Fenster und Türen sowie den Zustand von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen. Der Allgemeinzustand des Hauses sagt oft mehr über künftige Kosten aus als die frisch gestrichene Wohnung selbst. Fragen Sie auch, wie viele Parteien im Haus wohnen und ob aktuell Sanierungen anstehen.
3. Unterlagen prüfen #
Vor jeder Kaufentscheidung lassen Sie sich die vollständigen Unterlagen aushändigen. Die Checkliste für eine Eigentumswohnung umfasst mindestens:
- Grundbuchauszug
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan und aktuelle Hausgeldabrechnung
- Nachweis über die Instandhaltungsrücklage
- Energieausweis
- Beschlusssammlung sowie Angaben zu geplanten oder beschlossenen Sanierungen
Lassen Sie sich diese Dokumente immer vollständig geben. Fehlt eines davon, ist das ein Grund nachzufassen, nicht ein Grund, den Termin trotzdem wahrzunehmen.
4. Finanzierungszusage einholen #
Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben. Nötig sind in der Regel Einkommensnachweise, Eigenkapitalnachweis, Objektunterlagen und der Entwurf des Kaufvertrags. Bei den KfW-40-Neubauten in Burgwedel lohnt es sich zusätzlich, nach passenden Förderprogrammen zu fragen, denn der Energiestandard kann den Zugang zu zinsgünstigen Darlehen eröffnen. Mit einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung treten Sie gegenüber Verkäufern deutlich selbstbewusster auf, gerade in einem Markt mit rund 50 Angeboten, in dem gute Objekte mehrere Interessenten anziehen.
5. Notartermin und Übergabe #
Der Kaufvertragsentwurf muss Ihnen mindestens 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Frist, um den Entwurf in Ruhe durchzugehen und Änderungswünsche einzubringen. Beim Notartermin wird der Vertrag verlesen und beurkundet. Danach folgen die Auflassungsvormerkung, die Fälligkeitsmitteilung des Notars, die Zahlung des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuerbescheid und schließlich Ihre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Die Übergabe der Wohnung erfolgt üblicherweise nach vollständiger Kaufpreiszahlung, mit einem gemeinsamen Protokoll und abgelesenen Zählerständen.