Wer eine Wohnung in Garbsen kaufen möchte, durchläuft mehrere Stationen. Der Prozess ist klar strukturiert – wenn man weiß, was wann zu tun ist. Unser Partnermakler begleitet Sie durch jeden Schritt.
Schritt 1: Bedarfsanalyse und Suchprofil #
Am Anfang steht ein Gespräch. Welche Stadtteile kommen infrage? Wie viel Wohnfläche brauchen Sie? Welches Budget steht zur Verfügung – inklusive Kaufnebenkosten? Der Partnermakler erstellt auf dieser Basis ein konkretes Suchprofil. So werden keine Zeit und keine Besichtigungen verschwendet.
Schritt 2: Finanzierungsrahmen klären #
Bevor Sie eine Wohnung besichtigen, sollten Sie Ihre Finanzierung grob abgesteckt haben. Banken erwarten in der Regel eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Kaufnebenkosten – in Niedersachsen allein die Grunderwerbsteuer mit 5 Prozent. Wer eine energieeffiziente Neubau-Eigentumswohnung kauft, kann zusätzlich KfW-Förderprogramme wie KfW 297 oder 298 nutzen. Ihr Partnermakler gibt Ihnen eine erste Orientierung; die konkrete Finanzierungsberatung übernimmt Ihre Bank oder ein unabhängiger Finanzierungsvermittler.
Schritt 3: Besichtigungen und Objektprüfung #
Der Partnermakler wählt Objekte vor, die Ihrem Profil entsprechen. Bei der Besichtigung geht er nicht nur durch die Räume. Er prüft den Energieausweis nach GEG, schaut sich die Protokolle der Eigentümerversammlung an und bewertet sichtbare Mängel realistisch. Mitte 2025 stellten wir bei einer Besichtigung in Garbsen-Mitte fest, dass ein Objekt zwar attraktiv bewertet war, die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft jedoch seit Jahren nicht aufgestockt worden war – ein Kostenfaktor, der im Kaufpreis hätte berücksichtigt werden müssen. Solche Details zeigen sich nur bei genauer Prüfung vor Ort.
Schritt 4: Kaufpreisverhandlung #
Liegt ein passendes Objekt vor, verhandelt der Partnermakler auf Ihrer Seite. Er kennt aktuelle Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses und kann einschätzen, ob ein Angebotspreis marktgerecht ist. Ziel ist ein fairer Kaufpreis – ohne Überzahlung, aber auch ohne unnötige Verzögerung, die andere Interessenten in Stellung bringt.
Schritt 5: Kaufvertragsvorbereitung und Notartermin #
In Deutschland ist für jeden Immobilienkauf ein Notar gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Der Notar entwirft den Kaufvertrag und beurkundet die Unterschriften beider Parteien. Sie erhalten den Vertragsentwurf in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin – genug Zeit, um offene Fragen zu klären. Der Partnermakler koordiniert den Termin und steht für Rückfragen bereit.
Schritt 6: Grundbucheintrag und Schlüsselübergabe #
Nach dem Notartermin wird die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Sie schützt Ihr Eigentumsrecht, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Sobald der Kaufpreis überwiesen und die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt angemeldet ist, veranlasst der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung. Danach erfolgt die Schlüsselübergabe – und Sie sind Eigentümer.
Hinweis: Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer und Maklercourtage sind Kaufnebenkosten, die Sie zusätzlich zum Kaufpreis einkalkulieren müssen. Planen Sie insgesamt rund 7 bis 10 Prozent des Kaufpreises für diese Positionen ein.
Möchten Sie wissen, wie der Ablauf konkret für Ihre Situation aussieht? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir verbinden Sie mit dem passenden Partnermakler in Garbsen.