Der Kauf einer Eigentumswohnung folgt in Deutschland einem klaren gesetzlichen Rahmen. Wir strukturieren den Prozess in verständliche Schritte, damit Sie jederzeit wissen, was als Nächstes ansteht. Unser Partnermakler in Gehrden begleitet Sie durch jede Phase – von der ersten Suche bis zur Schlüsselübergabe.
1. Bedarfsanalyse und Finanzierungsrahmen klären #
Im Erstgespräch definieren wir Ihre Kriterien: Größe, Lage, Budget und Nutzungsart (Eigennutzung oder Kapitalanlage). Unser Makler prüft mit Ihnen den finanziellen Spielraum und vermittelt auf Wunsch Kontakte zu regionalen Finanzierungspartnern, die den Markt in der Region Hannover kennen. Dabei berücksichtigen wir die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 5,0 % des Kaufpreises, Notarkosten (ca. 1,5–2,0 %) und die hälftige Maklercourtage.
2. Gezielte Objektsuche und Vorauswahl #
Unser Netzwerk greift auf aktuelle Angebote zu – auch auf Objekte, die nicht öffentlich gelistet sind. Der Partnermakler filtert passende Wohnungen in Gehrden vor, prüft Exposés auf Plausibilität und stellt Ihnen nur infrage kommende Objekte vor. Sie erhalten alle Unterlagen digital: Grundrisse, Teilungserklärung, letzte drei Wirtschaftspläne, Instandhaltungsrücklage und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
3. Besichtigungen und
Due-Diligence-Prüfung #
Bei Besichtigungen vor Ort bewerten Sie Lage, Bausubstanz und Gemeinschaftseigentum. Unser Makler klärt offene Punkte direkt mit der Verwaltung: geplante Sanierungen, Höhe der Rücklagen, offene Sonderumlagen. Für Kapitalanleger prüfen wir zusätzlich Mietverträge, Mieterbonität und Mietpreisentwicklung im Stadtteil.
4. Kaufpreisverhandlung und Reservierung #
Nach Ihrer Entscheidung verhandelt der Makler den Kaufpreis auf Basis aktueller Transaktionsdaten und Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Region Hannover. Ein notarieller
Kaufvertragsentwurf wird angefordert. In dieser Phase sichern wir die Immobilie oft durch eine schriftliche Reservierungsvereinbarung.
5. Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) #
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag in seiner Kanzlei – nicht beim Amtsgericht. Er prüft die Identität der Parteien, erklärt den Vertragsinhalt und beurkundet die Einigung. Wichtig: Der Notar vertritt keine Partei, er sorgt für rechtliche Ausgewogenheit. Eine Bonitätsprüfung (z. B. Schufa) gehört nicht zu seinen Aufgaben; diese obliegt Bank oder Verkäufer.
6. Auflassungsvormerkung und Kaufpreisfälligkeit #
Nach der Beurkundung lässt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch beim Amtsgericht Hannover eintragen. Sie schützt Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung. Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind: Vormerkung eingetragen, Grundschuldbestellung erfolgt, letzte Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.
7. Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung #
Sie überweisen den Kaufpreis auf das
Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer. Nach Zahlungseingang beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch. Erst mit Eintragung als Eigentümer im Grundbuch sind Sie rechtlicher Eigentümer der Wohnung.
8. Übergabe und Nachbetreuung #
Bei der Schlüsselübergabe wird ein Protokoll erstellt: Zählerstände, Zustand, übergebene Schlüssel und Unterlagen. Unser Makler bleibt nach dem Kauf Ansprechpartner – für Fragen zur
WEG-Verwaltung, Sanierungsplanung oder einem späteren Wiederverkauf.
Tipp: Lassen Sie sich vor der Besichtigung die Teilungserklärung und die letzten drei Eigentümerversammlungsprotokolle aushändigen. So erkennen Sie frühzeitig, ob größere Instandhaltungen anstehen oder die Rücklage auskömmlich ist.
Sie möchten den Prozess unverbindlich besprechen? Kontaktieren Sie unseren
Partnermakler in Gehrden für ein erstes Gespräch. Auch in
Barsinghausen und
Langenhagen stehen unsere Experten bereit.