Der Erwerb einer Eigentumswohnung folgt in Hannover einem klar strukturierten Ablauf, der sich in wesentlichen Punkten vom Hauskauf unterscheidet – vor allem durch die Prüfung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Einbindung der Teilungserklärung. Unsere Partnermakler begleiten Sie durch jede Phase und sorgen dafür, dass Fristen, Unterlagen und Entscheidungen rechtssicher zusammenlaufen.
1. Suchprofil definieren und Finanzierungsrahmen klären #
Bevor die erste Besichtigung stattfindet, legen Sie gemeinsam mit Ihrem Makler die Kriterien fest: Stadtteilpräferenz (z. B. List, Kirchrode, Südstadt, Vahrenwald), Wohnfläche, Etage, Aufzug, Balkon/Tiefgarage und Budgetobergrenze. Parallel prüft ein Finanzierungspartner Ihre Bonität unter Einbeziehung der ETW-spezifischen Banken-Anforderungen – also Rücklagenquote der WEG, Sanierungsstau, Verwaltervertragslaufzeit. Das Ergebnis ist eine Finanzierungsbestätigung, mit der Sie als seriöser Käufer auftreten. Dabei werden Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5 %, Notar ca. 1–1,5 %, Grundbuch ca. 0,5 %, Courtage 3,57 % inkl. MwSt.) von Beginn an in die Gesamtkalkulation einbezogen.
2. Objektvorschläge prüfen und Besichtigung vereinbaren #
Ihr Makler filtert passende Objekte – auch solche, die nicht öffentlich gelistet sind – und stellt Ihnen vorab die wesentlichen WEG-Unterlagen bereit: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung sowie den aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage. Erst wenn diese Dokumente auf Plausibilität geprüft sind (keine offenen Sonderumlagen, keine anstehenden Großsanierungen ohne Deckung), wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Bei der Besichtigung dokumentiert Ihr Makler Bausubstanz, Fensterzustand, Schallschutz, Aufzugsalter und Gemeinschaftsflächen strukturiert – Fotos und Protokoll erhalten Sie digital binnen 24 Stunden.
3. Wirtschaftlichkeits-Check der WEG und Kaufentscheidung #
Nach der Besichtigung erfolgt die tiefe Prüfung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Ihr Ansprechpartner lässt Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die letzten beiden Jahresabrechnungen von einem auf WEG-Recht spezialisierten Kooperationspartner prüfen. Schwerpunkte sind Höhe und Altersstruktur der Rücklage, beschlossene aber noch nicht umgesetzte Sanierungsmaßnahmen (Dach, Fassade, Heizungszentrale), offene Rechtsstreitigkeiten und die Verwalterzertifizierung nach § 26a WEG (Pflicht seit 2023). Das Ergebnis erhalten Sie als schriftliche Kurzanalyse mit Ampel-Bewertung – nur bei „Grün“ wird ein Kaufangebot empfohlen.
4. Preisverhandlung auf Basis fundierter Marktdaten #
Die Verhandlungsgrundlage bilden nicht Portalpreise, sondern die Transaktionsdaten des Gutachterausschusses für die Region Hannover (jährlich aktualisierter Grundstücksmarktbericht mit Kaufpreisspiegeln und Bodenrichtwerten für den konkreten Teilmarkt). Ihr Makler führt die Verhandlung unter Einbeziehung der ermittelten Wirtschaftlichkeitsrisiken (z. B. anstehende Sonderumlage, niedrige Rücklage) und stimmt die finale Kaufpreissumme mit Ihnen ab.
5. Notarvertragsentwurf prüfen und Beurkundung vorbereiten #
Der Notar fertigt den Kaufvertragsentwurf an. Ihr Makler reicht Ihnen diesen kommentiert ein: Erläuterungen zu Kaufpreiszahlungsplan, Übergabetermin, Gewährleistungsausschlüssen, Verweisungen auf die Teilungserklärung und zur Aufteilung der Hausgeld-Bestandteile (Betriebskosten vs. Rücklagenanteil). Offene Punkte (z. B. Übernahme bestehender Mieter, Möblierung, Zählerstände) werden vor dem Termin geklärt. Der Notartermin selbst wird von Ihrem Makler begleitet – alle Ergänzungen und mündlichen Nebenabreden werden protokolliert.
6. Kaufpreiszahlung, Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung #
Nach Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Schutz vor Weiterverkauf). Sie zahlen den Kaufpreis gemäß Zahlungsplan – meist nach Eintragung der Vormerkung und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Grunderwerbsteuer 5 % in Niedersachsen). Der Notar beantragt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Erst mit Eintragung als neuer Eigentümer werden Sie Mitglied der WEG und stimmberechtigt in der Eigentümerversammlung.
7. Schlüsselübergabe und Eintritt in die WEG #
Bei der Übergabe wird ein gemeinsames Protokoll erstellt (Zählerstände, Schlüsselanzahl, Zustand der Wohnung, übergebene Unterlagen wie Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle). Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie das monatliche Hausgeld an die WEG-Verwaltung. Ihr Makler unterstützt Sie bei der Ummeldung von Verträgen (Strom, Gas, Internet) und steht als Ansprechpartner für die erste Eigentümerversammlung nach Erwerb zur Verfügung.
8. Nachbereitung: Fördermittel, Sanierung, Steuer #
Falls Sanierungsmaßnahmen anstehen (Dämmung, Heizungstausch, Fenster), prüfen unsere Finanzierungspartner parallel die Einbindung von KfW 261 (Sanierung) – die Förderung lässt sich oft mit dem Erwerb kombinieren, wenn Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach Kauf umgesetzt werden. Für steuerliche Fragen (AfA, degressive Abschreibung, § 7b EStG) vermitteln wir Sie an Steuerberater. Alle Fristen (Förderzusage, Handwerkervergabe, WEG-Beschlüsse) werden von Ihrem Makler koordiniert.
Ihr nächster Schritt
Starten Sie mit einem unverbindlichen Suchauftrag – Ihr Partnermakler in Hannover prüft passende Objekte, legt die WEG-Unterlagen offen und begleitet Sie bis zur Schlüsselübergabe.
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Hinweis: Diese Darstellung beschreibt den typischen Ablauf. Individuelle Abweichungen (z. B. Erbpacht, Zwangsversteigerung, Bauträgerkauf vom Plan) erfordern gesonderte Prüfung. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: Juni 2026.