Beim Kauf einer Eigentumswohnung entscheidet nicht nur die Wohnung selbst über Ihre künftige finanzielle Belastung, sondern auch die Gemeinschaft, in die Sie eintreten. Die folgenden Unterlagen gehören deshalb vor den Notartermin auf den Tisch:
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan: Sie legt rechtlich fest, was Sondereigentum ist und was Gemeinschaftseigentum darstellt. Hier steht auch, ob Ihr Kellerraum, der Stellplatz oder die Dachterrasse tatsächlich Ihnen zugeordnet sind. Die Gemeinschaftsordnung regelt zusätzlich Themen wie Tierhaltung, gewerbliche Nutzung oder Stimmrechte.
Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre: Diese Protokolle sind die ehrlichste Quelle über den tatsächlichen Zustand des Hauses. Aus ihnen lesen Sie, welche Sanierungen beschlossen, vertagt oder abgelehnt wurden. Sie zeigen auf, ob es Streit unter den Eigentümern gibt und ob bereits eine Sonderumlage im Raum steht.
Hausgeld und Wirtschaftsplan: Das monatliche Hausgeld umfasst neben den umlagefähigen Betriebskosten auch die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Prüfen Sie genau, welcher Anteil davon laufende Kosten deckt und welcher Betrag für künftige Reparaturen angespart wird.
Instandhaltungsrücklage: Entscheidend ist nicht allein die absolute Höhe der Rücklage, sondern das Verhältnis zu den absehbaren Maßnahmen am Gebäude. Eine gut gefüllte Rücklage vor einer anstehenden Dachsanierung hat eine andere Aussagekraft als derselbe Betrag ohne einen erkennbaren Sanierungsplan.
Energieausweis: Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Er gibt einen ersten verlässlichen Hinweis auf die künftigen Heizkosten und auf möglichen gesetzlichen Sanierungsbedarf.
Beschlusssammlung und Verwaltervertrag: Diese Dokumente runden das Bild ab. Alle beschlossenen Regelungen gelten auch für Sie als neue Eigentümerin oder neuen Eigentümer. Sie müssen daher genau wissen, welche Verträge und Pflichten Sie übernehmen.
Unser Partnermakler fordert diese Dokumente bei der Hausverwaltung an und geht sie gemeinsam mit Ihnen durch, bevor ein Kaufvertragsentwurf erstellt wird.