Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regeln, welche Gebäudeteile Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sind (Wohnungseigentumsgesetz, Paragrafen 1 bis 10). Diese Abgrenzung entscheidet darüber, wer welche Reparatur bezahlt, und sie ist bei Altbauten regelmäßig die teuerste Überraschung. Fordern Sie die folgenden Unterlagen an, bevor Sie ein Gebot abgeben, nicht danach.
| Unterlage | Was Sie daraus ablesen |
|---|
| Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung | Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte an Garten, Keller oder Stellplatz, Stimmrechtsverteilung, Kostenverteilungsschlüssel |
| Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung | Ob die Wohnung baulich dem entspricht, was rechtlich verkauft wird |
| Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen | Höhe des Hausgelds, Anteil der umlagefähigen Kosten, Nachzahlungen |
| Stand der Instandhaltungsrücklage | Ob die Gemeinschaft für anstehende Maßnahmen Geld hat oder eine Sonderumlage droht |
| Protokolle der Eigentümerversammlungen | Beschlossene und vertagte Maßnahmen, Streitthemen, Rechtsstreitigkeiten, Zahlungsrückstände |
| Beschlusssammlung | Bindende Beschlüsse, die Sie als Erwerber übernehmen |
| Verwaltervertrag | Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit |
Lesen Sie die Protokolle der letzten drei bis fünf Jahre vollständig, nicht nur das jüngste. Wiederkehrende Tagesordnungspunkte zu Dach, Fassade, Strängen, Heizung oder Feuchtigkeit sind das verlässlichste Frühwarnsignal, das Sie bekommen können. Ein Punkt, der dreimal vertagt wurde, ist kein erledigter Punkt, sondern eine verschobene Rechnung.
Beim Hausgeld interessiert weniger die absolute Höhe als die Zusammensetzung. Ein niedriges Hausgeld bei minimaler Rücklage ist teurer als ein höheres mit solider Rücklage, weil die Differenz später als Sonderumlage kommt. Fragen Sie außerdem, ob gegen einzelne Eigentümer Hausgeldrückstände bestehen: die Gemeinschaft muss diese Ausfälle auffangen.