Beim Kauf einer Eigentumswohnung in Davenstedt erwerben Sie zwei Dinge gleichzeitig: Sondereigentum an den Räumen hinter Ihrer Wohnungstür und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, also an Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen und Heizzentrale. Mit diesem Anteil übernehmen Sie eine Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft samt ihrer Beschlüsse, ihrer Kostenverteilung und ihres Sanierungsstaus. Genau deshalb entscheidet über einen guten Wohnungskauf selten der Grundriss, sondern die Unterlagenprüfung vor der Beurkundung.
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt: erst die Papiere der Gemeinschaft lesen, dann die Wohnung technisch beurteilen, dann finanzieren, zuletzt beurkunden. Wer diese Reihenfolge umdreht, verhandelt über einen Kaufpreis, dessen Risiken er noch nicht kennt.
Fordern Sie die Unterlagen vollständig an, bevor Sie ein verbindliches Angebot abgeben. Ein Verkäufer oder Verwalter, der einzelne Dokumente nicht liefert, ist selbst ein Prüfergebnis.
| Unterlage | Was sie beantwortet |
|---|
| Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung | Was gehört Ihnen, was allen, wer zahlt was |
| Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung | Stimmt der gebaute Zustand mit dem rechtlichen überein |
| Aktueller Wohnungsgrundbuchauszug | Belastungen in Abteilung II und III |
| Protokolle der letzten drei bis fünf Eigentümerversammlungen | Welche Konflikte und Schäden das Haus beschäftigen |
| Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG | Welche Beschlüsse dauerhaft gelten |
| Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Einzelabrechnung | Ihre tatsächliche monatliche Belastung |
| Nachweis über Stand der Erhaltungsrücklage | Ob künftige Arbeiten gedeckt sind |
| Verwaltervertrag | Kosten, Laufzeit, Sonderhonorare |
| Energieausweis | Energetische Einordnung des Gebäudes |
Den Energieausweis muss der Verkäufer Ihnen spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 GEG). Er ersetzt keine technische Beurteilung, zeigt aber, ob die Gemeinschaft beim Gebäudestandard unter Druck steht.