Bei einer Eigentumswohnung tragen Sie über Ihren Miteigentumsanteil auch Kosten des Gemeinschaftseigentums. Prüfen Sie deshalb nicht nur Böden, Bad und Einbauküche, sondern das gesamte Gebäude.
Dach und Fassade: Fragen Sie nach dem Jahr der letzten Sanierung, bekannten Undichtigkeiten, Fassadenrissen, Schornsteinen, Gauben und Balkonen. Sichtbare Schäden sind ein Anlass für eine fachliche Prüfung, aber noch keine verlässliche Kostenschätzung.
Keller und Sockel: Achten Sie auf Geruch, abplatzenden Putz, Verfärbungen und Salzausblühungen. Erkundigen Sie sich nach früheren Wasserschäden und bereits ausgeführten Abdichtungen. Ein trockener Besichtigungstag genügt nicht, um Feuchte sicher auszuschließen.
Decken und Umbauten: Gründerzeitgebäude können Holzbalkendecken besitzen. Auffällige Schwingungen, Gefälle oder Risse sollten sachverständig untersucht werden. Bei versetzten Bädern, entfernten Wänden oder ausgebauten Dachräumen sind Genehmigungen, statische Nachweise und WEG-Beschlüsse wichtig.
Leitungen: Klären Sie Alter und Zustand der Wasserleitungen, Abwasserstränge, Elektroinstallation und Hausanschlüsse. Welche Bestandteile Sonder- oder Gemeinschaftseigentum sind, ergibt sich nicht allein aus ihrer Lage, sondern aus Gesetz, Teilungserklärung und Rechtsprechung.
Fenster, Heizung und Lüftung: Unterschiedliche Fensterjahrgänge oder nachträgliche Dämmungen können auf Einzelmaßnahmen hinweisen. Fragen Sie, ob Veränderungen genehmigt wurden und ob es Beschwerden über Feuchte oder Schimmel gibt.
Für eine ernsthafte Kaufabsicht ist eine zweite Besichtigung mit einem unabhängigen Bausachverständigen sinnvoll. Dieser sollte Zugang zu Keller, Dachboden, Technikräumen und Innenhof erhalten.