Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kaufen Sie nicht nur Wohnraum, sondern treten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei und erwerben einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Eine reine Besichtigung der Räumlichkeiten reicht vor einer verbindlichen Kaufentscheidung nicht aus. Folgende Dokumente und Punkte sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Makler detailliert prüfen:
Teilungserklärung und Aufteilungsplan #
Die Teilungserklärung regelt exakt, welche Räume zum Sondereigentum gehören und welche Gebäudeteile als Gemeinschaftseigentum verwaltet werden. Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen, Stellplätzen oder Kellern sind hier verbindlich festgelegt. Die Angaben im Exposé müssen zwingend mit der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan übereinstimmen.
WEG-Protokolle und Eigentümerversammlungen #
Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sind eine essenzielle Informationsquelle. Sie zeigen anstehende Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade, Leitungen oder Gemeinschaftsflächen auf. Auch wiederkehrende Konflikte innerhalb der Gemeinschaft lassen sich daraus ablesen und sollten in die Kaufentscheidung einfließen.
Hausgeld, Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklage #
Das monatliche Hausgeld darf nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welche laufenden Kosten darin enthalten sind und welcher Anteil in die Instandhaltungsrücklage fließt. Die Höhe der Rücklage muss immer im Kontext mit Alter, Zustand und Größe der Wohnanlage bewertet werden. Eine niedrige Rücklage bei absehbar notwendigen Sanierungen bedeutet für Sie als Käufer das Risiko von hohen Sonderumlagen. Der aktuelle Wirtschaftsplan und die jüngsten Jahresabrechnungen schaffen hier die nötige Transparenz.
Stellplatz und Nutzungsrechte #
Ein im Exposé genannter Stellplatz kann Sondereigentum sein, als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht gelten oder separat im Grundbuch stehen. Klären Sie vorab, welches Recht tatsächlich auf Sie übergeht und ob hierfür Zusatzkosten anfallen.
Baujahr und Modernisierungsstand #
Das Baujahr liefert erste Anhaltspunkte über den Gebäudestandard, ersetzt aber keine physische Zustandsprüfung. Relevanter ist die Frage, welche Bauteile bereits modernisiert wurden. Angaben zu Fenstern, Dach, Fassade, Leitungen und Heiztechnik müssen anhand der verfügbaren Objektunterlagen nachvollziehbar sein.
Zusätzlich zum Kaufpreis selbst sind die üblichen Kaufnebenkosten einzuplanen. Welche finanziellen Belastungen im konkreten Fall entstehen, klären Sie am besten vor der endgültigen Finanzierungszusage.