Wer in Hannover-Mitte eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt zwei Dinge auf einmal: das Sondereigentum an einer Wohnung und einen Miteigentumsanteil an einem Gebäude, über das künftig eine Gemeinschaft entscheidet. Deshalb fällt die Kaufentscheidung nur zur Hälfte im Wohnzimmer. Die andere Hälfte steht in der Teilungserklärung, im Wirtschaftsplan, in den Jahresabrechnungen und in den Protokollen der Eigentümerversammlungen.
Im Zentrum kommt eine zweite Ebene hinzu. Der Hauptbahnhof, der Kröpcke und die Georgstraße als verbindende Hauptgeschäftsstraße liegen im Stadtteil Mitte. Kurze Wege bedeuten hier zugleich Verkehr, Lieferbetrieb, Nachtlärm, gewerblich genutzte Erdgeschosse und knappe Stellplätze. Und der Bestand stammt überwiegend aus dem Wiederaufbau: Die Innenstadt wurde im Zweiten Weltkrieg großflächig zerstört und in den 1950er-Jahren nach dem Plan von Rudolf Hillebrecht neu bebaut. Erhaltene Altbausubstanz ist in Mitte die Ausnahme.
Ein Hinweis zur Abgrenzung, weil die Namen sich ähneln: Gemeint ist der Stadtteil Mitte, der zusammen mit Calenberger Neustadt, Oststadt und Zoo den Stadtbezirk Mitte bildet. Linden-Mitte ist ein anderer Stadtteil auf der anderen Leineseite und in diesem Text nicht gemeint.
Grundriss und Ausstattung lassen sich ändern, die Lage der Wohnung im Haus nicht. Besichtigen Sie deshalb mindestens zweimal, davon einmal am späten Nachmittag oder abends. Eine Wohnung an der Georgstraße oder in Bahnhofsnähe klingt vormittags anders als zur Zeit der Anlieferung, der Außengastronomie oder des Taxiverkehrs. Öffnen Sie in jedem Raum das Fenster und hören Sie zwei Minuten bewusst zu, vor allem im Schlafzimmer.
Hofseitige Räume sind in Mitte oft die ruhigeren, aber nicht automatisch. Im Innenhof stehen häufig Lüftungsanlagen und Kälteaggregate der Erdgeschossnutzung, dort wird angeliefert und dort stehen die Müllflächen. Sehen Sie sich zusätzlich das Gemeinschaftseigentum an, weil es die späteren Kosten trägt: Treppenhaus, Kellersohle, Aufzug, Fassadenanschlüsse und Tiefgaragendecke. Abplatzender Beton, Salzausblühungen im Keller, Rostfahnen an Balkonplatten oder ein Aufzug mit häufigen Störungen sind Hinweise auf Beschlüsse, die noch kommen.
Drei Fragen gehören schon in den ersten Termin: Welche Bauteile wurden wann erneuert und durch wen beauftragt? Welche Nutzungen liegen im Erdgeschoss und in den Nachbareinheiten? Gehört ein Stellplatz rechtlich zur Einheit oder wird er nur geduldet oder angemietet?