Der Kauf einer Eigentumswohnung in der Hannover Nordstadt folgt einem klaren Ablauf. Wir begleiten Sie in jedem Schritt organisatorisch und verbinden Sie mit den richtigen Fachleuten.
Schritt 1: Bedarf klären und Finanzierung prüfen Sie nennen uns Ihre Kriterien – Lage, Größe, Budget, Altbau oder saniert. Ein Partnermakler prüft mit Ihnen die Machbarkeit. Dazu gehört eine grobe Kalkulation der Nebenkosten: Grunderwerbsteuer 5 % in Niedersachsen, Notarkosten circa 1,5 %, Grundbucheintragung circa 0,5 % sowie die geteilte Courtage nach § 656c BGB (maximal 3,57 % je Seite inklusive Mehrwertsteuer). Für die Finanzierungszusage empfehlen wir den frühen Kontakt zu Ihrer Bank oder einem Finanzierungsvermittler.
Schritt 2: Passende Objekte finden und prüfen Unsere Partner suchen im Netzwerk und im Bestand nach passenden Wohnungen. Jedes Objekt wird vorab auf Plausibilität geprüft: Energieausweis, Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen. In der Nordstadt achten wir besonders auf Denkmalschutz nach NDSchG, Erhaltungssatzungen und den Sanierungsstand von Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Heizung). Die aktuellen Bodenrichtwerte ziehen wir aus BORIS-D.
Schritt 3: Besichtigungen mit Checkliste Sie besichtigen nur Objekte, die Ihre Kriterien erfüllen. Der Makler nutzt eine Checkliste zu Bausubstanz, Schallschutz, Feuchtigkeit, Fenster, Elektrik und Denkmalschutzauflagen. Fragen zur Instandhaltungsrücklage und geplanten Sonderumlagen werden direkt geklärt.
Schritt 4: Kaufpreisverhandlung und Notartermin Nach Ihrer Entscheidung verhandelt der Makler den Kaufpreis auf Basis der amtlichen Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Region Hannover (§ 192 BauGB). Der Notar entwirft den Kaufvertrag. Sie erhalten den Entwurf mindestens zwei Wochen vor Beurkundung zur Prüfung.
Schritt 5: Beurkundung, Zahlung und Übergabe Beim Notar wird der Vertrag beurkundet. Nach Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten erfolgt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Übergabe protokollieren wir mit Zählerständen, Schlüsselübergabe und eventuellen Mängeln.
Praxisbeispiel: Anfang 2026 begleitete ein Partnermakler einen Einzelkäufer bei der Suche nach einer Zwei-Zimmer-Wohnung nahe der Leibniz-Universität. Nach zwei Besichtigungen in sanierten Gründerzeithäusern fiel die Wahl auf eine Einheit im zweiten Obergeschoss. Der Makler holte die letzten vier Eigentümerprotokolle ein, wies auf einen geplanten Balkonsanierungsbeschluss hin und koordinierte den Notartermin so, dass die Finanzierungszusage fristgerecht vorlag. Die Übergabe erfolgte termingerecht im Mai 2026.
Hinweis: Wir sind Immobilienvermittler, keine Rechts- oder Steuerberater. Die rechtliche Prüfung des Kaufvertrags, der Teilungserklärung und des Grundbuchs übernimmt der Notar. Steuerliche Fragen – etwa zu § 7i EStG bei denkmalgeschützten Altbauten – klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Denkmalschutzauflagen prüft die zuständige Behörde nach NDSchG. Alle Angaben zu Kosten und Rechtslagen beziehen sich auf den aktuellen Gesetzesstand (Grunderwerbsteuer seit 01.01.2014, Maklergesetz seit 23.12.2020).
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