Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie nicht nur Ihre eigenen vier Wände. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind neben dem Sondereigentum auch Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant. Diese Unterlagen entscheiden über Ihre laufenden Kosten und über Ihre Rechte genauso stark wie der Grundriss.
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. Sie legt fest, was Sondereigentum ist und was allen gehört. Prüfen Sie, ob Balkon, Stellplatz oder Kellerraum als Sondereigentum oder als Sondernutzungsrecht zugeordnet sind.
Beschlusssammlung und Protokolle. Lesen Sie die letzten drei Jahre. Beschlüsse binden Sie als neuen Eigentümer, auch wenn sie vor Ihrem Kauf gefasst wurden.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen. Zeigen das Hausgeld, die Instandhaltungsrücklage und ob die Kalkulation der Gemeinschaft realistisch ist. Eine niedrige Rücklage bei einem alten Gebäude ist ein Warnsignal.
Protokolle der Eigentümerversammlung. Lassen Sie sich die letzten drei Jahre geben. Hier stehen Konflikte und anstehende Maßnahmen, die Sie als neuer Eigentümer mitbezahlen werden.
Energieausweis. Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz Vorgaben zur Vorlage beziehungsweise Zugänglichmachung eines Energieausweises. Fordern Sie ihn schriftlich an.
Grundbuchauszug. In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen, in Abteilung III die Grundpfandrechte. Klären Sie vor Beurkundung, welche Eintragungen gelöscht werden und wie die Löschung veranlasst wird.
Fehlt eine dieser Unterlagen, ist das eine Lücke in Ihrer Entscheidungsgrundlage. Fordern Sie die fehlenden Dokumente schriftlich, bevor Sie einen Beurkundungstermin vereinbaren.