Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kaufen Sie nicht nur die Räume, die Sie allein nutzen. Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Damit erwerben Sie zugleich einen Anteil am gemeinschaftlichen Gebäude und werden automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG. Diese rechtliche Konstruktion erfordert eine tiefergehende Prüfung der Dokumente und der finanziellen Situation der Gemeinschaft.
Das Hausgeld: Das monatlich zu zahlende Hausgeld ist eine Vorauszahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Es umfasst verschiedene laufende Kosten für Versicherungen, Reinigung, Hausverwaltung und häufig auch Zuführungen zur Erhaltungsrücklage. Ein niedriges Hausgeld ist nicht automatisch vorteilhaft. Es kann darauf hindeuten, dass zu wenig für die Instandhaltung des Gebäudes zurückgelegt wird. Ein höheres Hausgeld ist oft nachvollziehbar, wenn das Gebäude über einen Aufzug, gemeinschaftliche Anlagen oder einen erhöhten Wartungsbedarf verfügt. Fragen Sie vor dem Kauf, welche Kosten genau enthalten sind, ob das Hausgeld kürzlich erhöht wurde und ob Hausgeldrückstände anderer Eigentümer bestehen.
Die Erhaltungsrücklage: Die Rücklage dient dazu, Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Ihre angemessene Höhe hängt vom Alter, der Größe, dem Zustand und der technischen Ausstattung des Gebäudes ab. Setzen Sie die vorhandene Rücklage immer in Beziehung zu anstehenden Arbeiten. Wenn Dach, Fassade, Leitungen, Heizung oder Aufzug in absehbarer Zeit erneuert werden müssen, kann selbst eine größere Rücklage schnell verbraucht sein. Reicht das Geld nicht aus, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen. Fragen Sie schriftlich nach bereits beschlossenen oder geplanten Umlagen und klären Sie im Kaufvertrag, wer wirtschaftlich für bekannte Maßnahmen einsteht.
WEG-Unterlagen: Lassen Sie sich vor einem verbindlichen Kaufangebot zwingend folgende Unterlagen aushändigen:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Aufteilungsplan
- Aktueller Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnungen der vergangenen Jahre
- Stand der Erhaltungsrücklage
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
- Aktuelle Beschlusssammlung
Die Protokolle zeigen häufig, welche Konflikte oder Investitionen die Gemeinschaft beschäftigen. Wiederkehrende Diskussionen über Feuchtigkeit, alte Leitungen oder eine sanierungsbedürftige Heizung sind Warnsignale, die Sie genau prüfen müssen. Auch die Gemeinschaftsordnung ist wichtig, da sie Vorgaben zur Nutzung, Tierhaltung oder baulichen Veränderungen enthalten kann.