Mit einer Eigentumswohnung erwerben Sie das Sondereigentum an der Wohnung und werden zugleich Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Was diese Gemeinschaft beschließt und wie sie wirtschaftet, betrifft Sie unmittelbar.
Sichten Sie deshalb Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung, dazu aktuelle Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Prüfen Sie außerdem die Höhe der Erhaltungsrücklage, mögliche Zahlungsrückstände einzelner Eigentümer sowie bereits beschlossene Sanierungsmaßnahmen oder Sonderumlagen.
Aus diesen Unterlagen ergibt sich, welche Rechte und Pflichten an der Wohnung hängen, ob etwa eine Vermietung eingeschränkt ist, und welche finanziellen Belastungen absehbar sind. Offene Punkte gehören vor die Beurkundung, nicht danach. Bei rechtlichen, steuerlichen oder bautechnischen Detailfragen ziehen Sie zusätzlich entsprechend qualifizierte Fachleute hinzu.