Welche Filter sollte ich zuerst setzen? #
Beginnen Sie mit dem Budget, der Mindestwohnfläche, der Zimmerzahl und dem gewünschten Suchgebiet (Kernstadt oder Ortschaften). Ergänzen Sie anschließend unverzichtbare Kriterien wie Aufzug, Balkon oder Stellplatz. Komfortwünsche sollten erst danach folgen, damit die Trefferliste nicht zu stark eingeschränkt wird.
Wie oft sollte ich eine Wohnung besichtigen? #
Bei ernsthaftem Interesse ist eine zweite Besichtigung sehr sinnvoll. Nutzen Sie den Termin für offene Fragen, genaue Ausmaße und einen erneuten Blick auf mögliche Mängel. Besuchen Sie zudem das Umfeld zu einer anderen Tageszeit, um den Lärmpegel und die Parkplatzsituation besser einschätzen zu können.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig? #
Neben Grundriss, Energieausweis und Wohnflächenangabe sind bei einer Wohnung vor allem die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, die Versammlungsprotokolle, die Beschlusssammlung, der aktuelle Wirtschaftsplan, die letzten Abrechnungen und Informationen zur Erhaltungsrücklage relevant.
Was bedeutet eine geplante Sonderumlage? #
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Eigentümergemeinschaft, die für größere Instandsetzungsmaßnahmen beschlossen werden kann. Klären Sie vor dem Kauf, ob bereits eine Umlage beschlossen wurde oder absehbar ist, wie hoch der Anteil für die jeweilige Wohnung ausfällt und wer diese Zahlung laut Kaufvertrag übernimmt.
Wann sollte die Finanzierung stehen? #
Eine belastbare Finanzierungsprüfung sollte idealerweise vor der Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots erfolgen. Die endgültige Freigabe des Kredits erfolgt meist erst nach der Prüfung des konkreten Objekts durch die finanzierende Bank.
Wann gehört die Wohnung rechtlich dem Käufer? #
Notartermin, Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung sind unterschiedliche Schritte. Das rechtliche Eigentum geht grundsätzlich erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Besitz, Nutzen und Lasten können jedoch bereits zu einem anderen Zeitpunkt (z.B. mit der Übergabe) übergehen. Maßgeblich sind hier die Vereinbarungen im notariellen Vertrag.