Der Kauf einer Eigentumswohnung folgt einem klaren Ablauf. Unser Partnermakler vor Ort begleitet Sie durch jeden Schritt – von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Schlüsselübergabe. So behalten Sie den Überblick und vermeiden Verzögerungen.
1. Bedarfsanalyse und Finanzierungsrahmen Im ersten Gespräch klären wir Budget, Lagewünsche, Nutzungsart und Zeitrahmen. Der Makler prüft, ob Ihre Vorstellungen zum aktuellen Markt in Wedemark passen. Gleichzeitig empfehlen wir, frühzeitig eine Finanzierungsbestätigung der Bank einzuholen. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition bei Besichtigungen.
2. Objektsuche und Vorauswahl Basierend auf Ihrem Profil filtert der Makler passende Objekte aus dem Portfolio und dem Netzwerk vor. Sie erhalten Exposés mit Grundriss, Energieausweis, Lageplan und allen kaufrelevanten Unterlagen. Auf Wunsch organisieren wir digitale Besichtigungen per Video-Rundgang – besonders praktisch für Interessenten aus
Langenhagen oder dem weiteren Umland.
3. Besichtigungen und Prüfung der Unterlagen Bei Vor-Ort-Terminen prüft der Makler mit Ihnen Bausubstanz, Wohnumfeld und Gemeinschaftseigentum. Parallel sichten wir Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Instandhaltungsrücklage und das Baulastenverzeichnis. Fehlende Unterlagen fordern wir aktiv bei der Verwaltung an.
4. Kaufpreisverhandlung und Reservierung Steht Ihr Favorit fest, verhandelt der Makler den Preis auf Basis aktueller Vergleichswerte und eventueller Sanierungsrücklagen. Ein anonymisiertes Beispiel aus dem Frühjahr 2025: Ein Käufer aus Burgwedel interessierte sich für eine Wohnung in Mellendorf. Der Makler wies auf eine geplante Dachsanierung hin, die in der Rücklage noch nicht voll gedeckt war. Die Parteien einigten sich auf einen Preisnachlass von 8.000 Euro, der die künftige Sonderumlage weitgehend abdeckte.
5. Notarvertrag und Beurkundung Der Notar entwirft den Kaufvertrag. Unser Partnermakler prüft den Entwurf auf Vollständigkeit – insbesondere Übergabetermin, Gewährleistungsausschlüsse und Kostenverteilung. Bei der Beurkundung sind beide Parteien anwesend. Der Notar erklärt den Vertrag, beide unterschreiben. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Kauf als rechtlich bindend.
6. Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung Nach Beurkundung fordert der Notar den Kaufpreis an. Zahlt der Käufer, veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Erst nach vollständiger Zahlung und Entrichtung der Grunderwerbsteuer (5 % in Niedersachsen) wird das Eigentum umgeschrieben. Der Makler begleitet die Schlüsselübergabe und erstellt ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen.
7. Nachbetreuung Auch nach der Übergabe bleiben wir ansprechbar – etwa bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung, zur Hausverwaltung oder zu künftigen Modernisierungsbeschlüssen.
Hinweis: Die beschriebenen Schritte und Kostenangaben (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerprovision) basieren auf der aktuellen Gesetzeslage (Stand 2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte einen Notar, Steuerberater oder Finanzierungsberater hinzu.
Eine unverbindliche
Kontaktanfrage genügt für ein erstes Orientierungsgespräch mit einem Partnermakler in Wedemark.