Die Zahl, die in der Anzeige groß steht, ist selten die Zahl, die am Monatsende vom Konto geht. Rechnen Sie in drei Schritten.
Schritt 1: Kaltmiete. Der reine Mietpreis für die Wohnfläche.
Schritt 2: Betriebskosten. Betriebskosten können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Lesen Sie deshalb nach, welche Kostenarten der Vertrag konkret nennt und wie die Vorauszahlung angesetzt ist. Eine niedrig angesetzte Vorauszahlung senkt nicht die Kosten, sie verschiebt sie in die Nachzahlung.
Schritt 3: Was der Vertrag nicht regelt. Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Hausratversicherung, gegebenenfalls Stellplatz. Diese Posten laufen neben der Miete und gehören trotzdem ins Budget.
Zur Energie: Bei Vermietungsanzeigen müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden, sofern zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Diese Angaben sind für Sie ein Planungswert, denn sie geben einen Hinweis darauf, in welcher Größenordnung die Heizkosten liegen dürften. Fehlen sie in einer Anzeige ganz, fragen Sie danach.
Die Kaution als Einmalbelastung. Eine
Mietkaution darf bei Wohnraummietverhältnissen höchstens drei Monatsmieten ohne ausgewiesene Betriebskosten betragen. Wichtig für die Umzugsplanung: Mieter dürfen eine als Geldsumme vereinbarte Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Wer parallel noch die Kaution der alten Wohnung gebunden hat, sollte diese Möglichkeit von Anfang an einplanen und nicht erst, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.
Rechnen Sie zusätzlich einmalig mit Umzug, Renovierung der alten Wohnung, eventuell Küche und Lampen. Ein Budget, das nur die Warmmiete kennt, kippt im Umzugsmonat.