Mietinteressenten scheitern in einem angespannten Markt selten an der Bonität und häufig an der Geschwindigkeit. Der folgende Ablauf ist darauf ausgelegt, dass Sie am selben Tag antworten können, an dem ein Inserat erscheint.
Schritt 1: Suchprofil festlegen. Stadtteil Mittelfeld, Zimmerzahl, Mindestfläche, Warmmietengrenze, frühester und spätester Einzugstermin. Zwei harte Ausstattungsfilter, der Rest ist Kür.
Schritt 2: Benachrichtigungen einrichten. Suchaufträge in den Portalen, Newsletter der Wohnungsunternehmen und, falls zutreffend, Registrierung bei kommunalen und genossenschaftlichen Anbietern. Wer erst abends manuell sucht, sieht die guten Angebote nicht mehr.
Schritt 3: Bewerbungsmappe vorbereiten. Als eine PDF-Datei, benannt mit Ihrem Namen. Üblich sind:
| Unterlage | Zweck |
|---|
| Ausgefüllte Selbstauskunft | Standardformular des Vermieters, Grunddaten zum Haushalt |
| Einkommensnachweise der letzten drei Monate | Nachweis, dass die Warmmiete tragfähig ist |
| Bonitätsauskunft | Zahlungshistorie, nicht älter als wenige Monate |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Bestätigung des bisherigen Vermieters |
| Ausweiskopie | Identitätsnachweis, Angaben schwärzen, die nicht benötigt werden |
Schritt 4: Kontaktaufnahme. Kurze, konkrete Nachricht: wer Sie sind, ab wann Sie einziehen können, dass die Unterlagen vollständig vorliegen. Keine Lebensgeschichte.
Schritt 5: Besichtigung. Prüfen Sie Fenster, Feuchtigkeit in Bad und Außenwänden, Heizungsart, Wasserdruck, Mobilfunkempfang, Lärm zur Straßenseite und den Zustand von Treppenhaus und Kellerabteil. Fragen Sie nach der letzten Betriebskostenabrechnung, dem Energieausweis, geplanten Modernisierungen und der Kündigungsfrist.
Schritt 6: Zusage und Vertrag. Lesen Sie vor der Unterschrift die Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklausel, Staffel- oder Indexmiete, Kündigungsfristen und Übergabeprotokoll. Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll mit Zählerständen und fotografierten Mängeln.
Zur Kaution: Die zulässige Mietkaution ist bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich auf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten begrenzt (Quelle: § 551 BGB). Maßstab sind also drei Kaltmieten, nicht drei Warmmieten. Sie dürfen die Kaution zudem in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.