In Immobilienanzeigen finden Sie meist verschiedene Preisangaben. Um Ihr Budget realistisch zu planen, müssen Sie diese Begriffe genau unterscheiden.
Kaltmiete und Quadratmeterpreis #
Die Nettokaltmiete ist die Basisgebühr für die Nutzung des Wohnraums ohne Nebenkosten. Oft wird ergänzend die Miete pro Quadratmeter angegeben. Dieser Wert dient dem Vergleich zwischen verschiedenen Objekten, bildet aber noch nicht die tatsächlichen Ausgaben ab. Prüfen Sie bei der Flächenangabe genau, ob Balkone oder Terrassen anteilig eingerechnet sind.
Nebenkostenvorauszahlung und Betriebskosten #
Zusätzlich zur Kaltmiete leisten Mieter in der Regel eine monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten. Dazu zählen unter anderem:
- Wasser und Abwasser
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Gebäudereinigung und Gartenpflege
- Allgemeinstrom und Versicherungen
Abrechenbar sind gemäß der Betriebskostenverordnung nur Posten, die auch explizit im Mietvertrag vereinbart wurden. Über diese Vorauszahlungen erfolgt jährlich eine Abrechnung, die entweder zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben führt. Fragen Sie im Besichtigungstermin gezielt nach, ob die Heizkosten in den Vorauszahlungen enthalten sind oder separat abgerechnet werden.
Warmmiete und Gesamtkosten #
Die Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlungen zusammen. Beachten Sie jedoch, dass diese Summe oft nicht alle Kosten abdeckt. Strom, Internet, Telefon sowie der Rundfunkbeitrag müssen in der Regel separat angemeldet und bezahlt werden. Planen Sie diese Kosten in Ihr monatliches Budget ein.
Die Mietkaution #
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder Mietrückstände. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Betriebskosten werden hierbei nicht eingerechnet. Gesetzlich ist vorgesehen, dass Mieter die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen können, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Maklerprovision beim Mieten #
In Deutschland gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Provision grundsätzlich die Person zahlt, die den Makler beauftragt hat. Für Mietinteressenten ist die Vermittlung daher in den meisten Fällen provisionsfrei.