1. Eigentumsverhältnisse und Verkaufsrahmen klären #
Zunächst ist zu prüfen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und wer dem Verkauf zustimmen muss. Bei mehreren Eigentümern, Erbengemeinschaften, Vollmachten oder laufenden Finanzierungen kann zusätzlicher Abstimmungsbedarf bestehen.
Auch die Teilungserklärung sollte auf Veräußerungsbeschränkungen geprüft werden. In manchen Gemeinschaften ist für den Verkauf eine Zustimmung vorgesehen. Ob und in welcher Form sie erforderlich ist, ergibt sich aus den konkreten Unterlagen.
2. WEG-Unterlagen beschaffen #
Die Unterlagen sollten vor der ersten Vermarktung vollständig zusammengestellt werden. Hausverwaltung, Grundbuchamt, finanzierende Bank und eigene Ablagen sind mögliche Anlaufstellen. Fehlende Dokumente sollten nicht erst nach der Kaufzusage angefordert werden.
3. Wohnung vorbereiten #
Kleine Reparaturen, Ordnung und eine neutrale Präsentation verbessern den Eindruck bei Besichtigungen. Größere Investitionen sind vor dem Verkauf nicht automatisch wirtschaftlich. Sie sollten danach beurteilt werden, ob sie erkennbare Mängel beseitigen oder die Vermarktbarkeit der Wohnung tatsächlich verbessern.
Bekannte Mängel und WEG-Themen müssen sachlich dokumentiert werden. Dazu zählen beispielsweise Feuchtigkeitsschäden, ausstehende Maßnahmen oder beschlossene Sonderumlagen.
4. Preis und Käuferansprache festlegen #
Der Angebotspreis sollte anhand der Wohnung, ihrer Lage innerhalb Hemmingens und der WEG-Situation hergeleitet werden. Anschließend wird entschieden, welche Käufergruppe voraussichtlich am besten zur Einheit passt.
Die Verkaufsunterlagen sollten klar erkennen lassen, ob die Wohnung frei oder vermietet übergeben wird. Auch Hausgeld, Rücklage, Sonderumlagen und relevante Beschlüsse gehören in die Kommunikation.
5. Besichtigungen und Verhandlungen durchführen #
Vor einer Besichtigung sollten ernsthafte Interessenten die wesentlichen Eckdaten kennen. So lassen sich Termine mit Personen vermeiden, deren Anforderungen nicht zur Wohnung passen.
Bei konkretem Kaufinteresse sind neben dem Preis weitere Punkte zu verhandeln:
- gewünschter Übergabetermin
- mitverkaufte Einbauten
- Umgang mit bestehenden Mietverhältnissen
- bekannte Mängel
- offene Hausgeldabrechnungen
- Sonderumlagen und bereits gefasste Beschlüsse
- Finanzierungsnachweis des Käufers
Mündliche Zusagen ersetzen keinen notariellen Kaufvertrag. Bis zur Beurkundung sollte klar dokumentiert werden, welche Konditionen in den Vertragsentwurf aufgenommen werden sollen.
6. Notariellen Kaufvertrag vorbereiten #
Ein Vertrag über den Verkauf einer Eigentumswohnung bedarf in Deutschland der notariellen Beurkundung. Der Notar erstellt oder prüft den Vertragsentwurf und regelt unter anderem Kaufpreis, Fälligkeit, Besitzübergang, bekannte Belastungen und die Eigentumsumschreibung.
Typische Regelungspunkte sind:
- genaue Bezeichnung des Wohnungseigentums
- Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
- Löschung oder Übernahme von Belastungen
- Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr
- Abrechnung von Hausgeld und laufenden Kosten
- Zuordnung beschlossener Sonderumlagen
- Zustand der Wohnung und bekannte Mängel
- übernommene Einbauten
- bestehendes Mietverhältnis
- Voraussetzungen für die Schlüsselübergabe
Der Verkäufer sollte den Entwurf vollständig lesen und offene Fragen vor dem Beurkundungstermin klären.
7. Kaufpreiszahlung und Übergabe #
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die erforderlichen Schritte. Sobald die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, fordert er den Käufer zur Zahlung auf. Die Schlüssel sollten grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises übergeben werden, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Bei der Übergabe empfiehlt sich ein Protokoll mit:
- Datum und Uhrzeit
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Zählerständen
- Zustand der Wohnung
- übergebenen Unterlagen
- noch offenen Vereinbarungen
Das Eigentum geht nicht schon mit der Unterschrift beim Notar oder mit der Schlüsselübergabe über. Rechtlicher Eigentümer wird der Käufer erst durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.